Als Ihr Logistikpartner ist es uns wichtig, Sie über Änderungen in der US-Handelspolitik zu informieren, die sich auf Ihr Geschäft auswirken können. Die US-Regierung hat kürzlich neue Zölle sowie angepasste Einfuhrabgaben für Importe aus der EU, Brasilien, Kanada und zahlreichen weiteren Ländern angekündigt. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte sowie Links zu den offiziellen Unterlagen.
Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson bei Gebrüder Weiss.
Am 28. Juli kündigte Präsident Trump ein Handelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) an, das die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden größten Volkswirtschaften neu ausrichtet.
Wesentliche Punkte aus dem Dokument:
Zusatzzölle Kanada
Gemäß Präsidialerlass 14193 vom 1. Februar 2025, geändert durch den Präsidialerlass “Amendment to Duties to Address the Flow of Illicit Drugs Across Our Norther Border” vom 31. Juli 2025, gilt folgende aktualisierte Regelung:
Für kanadische Waren, die ab dem 1. August 2025 (12:01 Uhr EDT) zur Einfuhr angemeldet oder aus dem Zolllager entnommen werden, gilt:
Mexiko – Verlängerung der Verhandlungen
Am 31. Juli 2025 kündigte Präsident Trump an, dass die Handelsgespräche um 90 Tage über die ursprüngliche Frist für die 305-Abgabe (1. August) hinaus verlängert werden.
Während dieser Zeit gelten weiterhin:
Waren mit USMCA-Präferenz bleiben von IEEPA-Zöllen für Mexiko ausgenommen.
Der Präsidialerlass vom 31. Juli 2025 leitet die Einführung von Gegenzöllen auf die meisten Länder ohne Handelsabkommen mit den USA ein.
Die Zölle sind wirksam für Waren, die ab dem 7. August 2025 (12:01 Uhr) zur Einfuhr angemeldet oder aus dem Zolllager entnommen werden.
Ausnahmen: Waren, die vor dem 7. August 2025 verladen wurden und vor dem 5. Oktober 2025 zur Einfuhr angemeldet oder entnommen werden.
Länderbezogene Anwendung der Zölle: PDF herunterladen
Gemäß IEEPA und dem Präsidialerlass vom 30. Juli 2025 gilt:
Ab dem 6. August 2025 (12:01 Uhr EDT) werden bestimmte brasilianische Waren mit einem zusätzlichen 40 %-Zoll belegt – zusätzlich zu bestehenden Zöllen. Dies führt bei den meisten brasilianischen Importen zu einem Gesamtsatz von 50 %.
HTS Code 9903.01.77:
Betrifft alle brasilianischen Waren, außer Positionen 9903.01.78–9903.01.83 und persönliche Reisegepäckware.
Der 40 %-Zoll gilt zusätzlich zum IEEPA-Gegenzoll (10 %, HTS 9903.02.09) sowie zu Anti-Dumping-/Ausgleichszöllen, Steuern und weiteren Abgaben.
Keine Anwendung auf Waren, die bereits mit Section 232-Zöllen belegt sind.
Ausnahmen: