U.S. Handels- und Zollpolitik – Update August 2025

Alles, was Sie über die neuen Zölle und Einfuhrbestimmungen wissen müssen

Als Ihr Logistikpartner ist es uns wichtig, Sie über Änderungen in der US-Handelspolitik zu informieren, die sich auf Ihr Geschäft auswirken können. Die US-Regierung hat kürzlich neue Zölle sowie angepasste Einfuhrabgaben für Importe aus der EU, Brasilien, Kanada und zahlreichen weiteren Ländern angekündigt. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte sowie Links zu den offiziellen Unterlagen.

Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson bei Gebrüder Weiss.

EU–US-Handelsabkommen – Faktenblatt

Am 28. Juli kündigte Präsident Trump ein Handelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) an, das die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden größten Volkswirtschaften neu ausrichtet.

Wesentliche Punkte aus dem Dokument:

  • Einführung einer einheitlichen US-Zollobergrenze von 15 % für EU-Waren. Ab dem 7. August wird dieser Maximalsatz auf die Mehrheit der EU-Exporte angewendet.
  • Liegt der allgemeine Zollsatz unter 15 %, wird der IEEPA-Gegenzoll als Differenz zwischen 15 % und dem allgemeinen Satz berechnet.
    • Beispiel: Allgemeiner Satz 2,5 % → 15 % − 2,5 % = 12,5 % Gegenzoll, um die 15 %-Obergrenze zu erreichen.
  • Liegt der allgemeine Zollsatz bei oder über 15 %, entfällt der IEEPA-Gegenzoll (0 %); der Zoll wird auf Basis des allgemeinen Satzes berechnet.
  • Die 15 %-Obergrenze gilt auch für Autos und Autoteile (derzeit 25 % Zoll + 2,5 % allgemeiner Satz) – dies bringt sofortige Entlastung.
  • Ebenso umfasst die Obergrenze mögliche zukünftige Zölle auf Pharmazeutika und Halbleiter, auch solche nach Section 232.
  • Section 232-Zölle von 50 % bleiben für EU-Stahl, -Aluminium und -Kupfer bestehen.

Zusätzliche Zölle auf Importe aus Kanada & Verlängerung der Handelsgespräche mit Mexiko

Zusatzzölle Kanada
Gemäß Präsidialerlass 14193 vom 1. Februar 2025, geändert durch den Präsidialerlass “Amendment to Duties to Address the Flow of Illicit Drugs Across Our Norther Border” vom 31. Juli 2025, gilt folgende aktualisierte Regelung:

Für kanadische Waren, die ab dem 1. August 2025 (12:01 Uhr EDT) zur Einfuhr angemeldet oder aus dem Zolllager entnommen werden, gilt:

  • HTS 9903.01.10: Alle Importe kanadischer Waren – außer Positionen 9903.01.12–9903.01.15 und persönliche Gebrauchsgüter im Reisegepäck – werden mit zusätzlichen 35 % Zoll belegt.
  • Waren mit USMCA-Präferenz sind von dieser 35 %-Abgabe ausgenommen.
  • Keine Änderungen bei den IEEPA-Gegenzöllen gemäß CSMS# 64680374 vom 8. April 2025 – im Erlass wird empfohlen weiterhin Tarif 9903.01.26 zu nutzen, um Kanada von Gegenzöllen auszuschließen.

Mexiko – Verlängerung der Verhandlungen
Am 31. Juli 2025 kündigte Präsident Trump an, dass die Handelsgespräche um 90 Tage über die ursprüngliche Frist für die 305-Abgabe (1. August) hinaus verlängert werden.

Während dieser Zeit gelten weiterhin:

  • 25 % Fentanyl-Zoll
  • 25 % Zoll auf Autos
  • 50 % Zoll auf Stahl, Aluminium und Kupfer

Waren mit USMCA-Präferenz bleiben von IEEPA-Zöllen für Mexiko ausgenommen.

Anpassung der Gegenzollsätze

Der Präsidialerlass vom 31. Juli 2025 leitet die Einführung von Gegenzöllen auf die meisten Länder ohne Handelsabkommen mit den USA ein.

Die Zölle sind wirksam für Waren, die ab dem 7. August 2025 (12:01 Uhr) zur Einfuhr angemeldet oder aus dem Zolllager entnommen werden.

Ausnahmen: Waren, die vor dem 7. August 2025 verladen wurden und vor dem 5. Oktober 2025 zur Einfuhr angemeldet oder entnommen werden.

Länderbezogene Anwendung der Zölle: PDF herunterladen

Zusätzlicher 40 %-Zoll auf brasilianische Importe ab 6. August 2025

Gemäß IEEPA und dem Präsidialerlass vom 30. Juli 2025 gilt:

Ab dem 6. August 2025 (12:01 Uhr EDT) werden bestimmte brasilianische Waren mit einem zusätzlichen 40 %-Zoll belegt – zusätzlich zu bestehenden Zöllen. Dies führt bei den meisten brasilianischen Importen zu einem Gesamtsatz von 50 %.

HTS Code 9903.01.77: 

Betrifft alle brasilianischen Waren, außer Positionen 9903.01.78–9903.01.83 und persönliche Reisegepäckware.

Der 40 %-Zoll gilt zusätzlich zum IEEPA-Gegenzoll (10 %, HTS 9903.02.09) sowie zu Anti-Dumping-/Ausgleichszöllen, Steuern und weiteren Abgaben. 

Keine Anwendung auf Waren, die bereits mit Section 232-Zöllen belegt sind.

Ausnahmen:

  • Waren, die vor dem 6. August 2025 verladen wurden und vor dem 5. Oktober 2025 zur Einfuhr angemeldet oder entnommen werden.
  • Güter gemäß 50 U.S.C. 1702(b), darunter:
    • Persönliche Kommunikation
    • Spenden von Lebensmitteln, Kleidung oder Medikamenten zur humanitären Hilfe
    • Informationsmaterialien
    • Reiseverkehr (inkl. persönlichem Reisegepäck)
  • Waren, die in Annex I gelistet sind
  • Waren mit Section 232-Zöllen (Stahl, Aluminium, Automobile & Teile, Kupfer)