Luftfracht & Seefracht: Grundlagen

Dokumente, Typen, Kosten - hier finden Sie alle wichtigen Informationen

Jemandem vertrauen kann man nur, wenn man weiss, dass er Erfahrung hat und seine Sache wirklich beherrscht. Als globaler Full-Service-Logistiker verfügt Gebrüder Weiss über dieses nötige Know-how. Wir sind zuverlässige Ansprechpartner im Luft- und Seefrachtbereich – weltweit. Deshalb ist Ihre Sendung auch auf langen Distanzen bei uns in den besten Händen: Mithilfe modernster Systeme kümmern sich gut ausgebildete und verlässliche Mitarbeiter rund um die Uhr darum, dass Ihre Ware sicher, kosteneffizient und pünktlich ihr Ziel erreicht. Engagement, Kompetenz und persönlicher Einsatz werden bei uns grossgeschrieben.

1 Luftfracht

Luftfracht muss schnell sein – aber was nützt die schnellste Verbindung zwischen zwei Orten, wenn es bei Abflug oder Ankunft unnötige Verzögerungen durch falsche oder fehlende Papiere gibt? Damit genau das nicht passiert, gibt es folgende Punkte zu beachten:

1.1. Welche Dokumente werden für den Luftfracht-Export benötigt?

Generell benötigte Papiere

  • Speditionsauftrag/Versandverfügung
    Absender, Empfänger (Telefonnummer und Ansprechpartner), Inhalt, Lieferkonditionen, Anzahl der Packstücke, Gewicht und eventuell Versandvorschrift.

  • Rechnungen
    Handels- oder Proforma-Rechnung mit Wert für alle angeführten Güter, auch bei Waren, die kostenlos oder auf Garantie geliefert werden. Eine Proforma-Rechnung muss jedoch unbedingt den Wert aufweisen, der dem tatsächlichen Handelswert entspricht.

Dokumente für innergemeinschaftliche Lieferungen (EU)

Für innergemeinschaftliche Lieferungen (innerhalb der EU) genügen eine Rechnung, ein Lieferschein oder eine Packliste mit folgenden Daten:

  • Absender
  • Empfänger
  • Inhalt
  • Lieferkondition
  • Anzahl der Packstücke
  • Gewicht

Dokumente für aussergemeinschaftliche Lieferungen (EU)

  • Ausfuhrerklärung (EX 1)
    Einheitspapier (EU) zur Zollabfertigung für Güter gemäss gesetzlicher Bestimmungen (ausgenommen Fleisch, Wurst etc.). Kann auch von Gebrüder Weiss erstellt werden.
  • Akkreditiv-Kopie (L/C)
    Wird benötigt, falls Sie per „Letter of Credit“ verkaufen, um die Transportdokumente den Bedingungen entsprechend ausstellen zu können.
  • Ausfuhrgenehmigung
    Falls erforderlich (unser Zollservice gibt gerne Auskunft, ob notwendig).
  • Wooden Packing Declaration
    Für den Import in viele Länder müssen Holzverpackungen (Paletten, Verschläge, Kisten) zwingend nachweislich dem ISPM-Nr.-15-Standard für Verpackungsholz entsprechen. Ihr lokales Air & Sea-Büro hält weitere Informationen für Sie bereit.
  • Non Wooden Packing Declaration
    Wenn Ihre Waren nicht auf Holzpaletten oder in Holzverschlägen geliefert werden, genügt eine Erklärung auf der Handels- oder Proforma-Rechnung, dass die Verpackung kein Holz enthält. Gerne besorgen wir für Sie holzfreie Paletten.
  • Andere Dokumente
    Wie tierärztliche Zeugnisse, Gefahrgut-Deklarationen etc. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne darüber.

1.2. Welche Dokumente werden für den Luftfracht-Import benötigt?

Importdokumente

Im Allgemeinen genügen eine Handelsrechnung (eventuell auch B/L- oder Awb-Kopie) und eine Packliste als Begleitpapiere einer Luftfrachtsendung. Oftmals kann eine rasche Zollabfertigung aber nur dann gewährleistet werden, wenn die dafür erforderlichen Zolldokumente der Ware bereits beigelegt sind. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Daher sollte vor dem Import sorgfältig geprüft werden, welche Dokumente zolltechnisch unbedingt notwendig sind, um gegebenenfalls vergünstigte Zollsätze in Anspruch nehmen zu können. Über die jeweils gültigen Bestimmungen kann Ihnen der Gebrüder Weiss-Zollspezialist anhand von Länderlisten und Zolltarifunterlagen jederzeit Auskunft erteilen.

Import von Bekleidung

Werden Textilien und Bekleidung eingeführt, ist darauf zu achten, dass ab einem bestimmten Zollwert ein Ursprungszeugnis für diese Waren vorgelegt werden muss. Manche Waren dürfen generell nicht eingeführt werden. Für die Einfuhr von Textilwaren aus bestimmten Ländern ist auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Meist kann die Einfuhrgenehmigung schon vor Eintreffen der Sendung beantragt werden, wenn Sie die richtigen Dokumente von Ihrem Lieferanten rechtzeitig anfordern. Welche Dokumente notwendig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Ursprungs- und Handelsland.

1.3. Welche Transport- und Ladebestimmungen gibt es in der Luftfracht?

Customs Airports (für Sendungen ausserhalb der EU)

Auch eine Luftfrachtsendung muss den Zollbestimmungen des Abgangs- und des Ankunftslandes entsprechen. Aus diesem Grund dürfen Luftfrachtsendungen nur von (bzw. nach) Flughäfen geschickt werden, die die notwendige Zollabfertigung ermöglichen, den sogenannten „Customs Airports“. Gerne geben wir Ihnen im Zweifelsfall Auskunft, ob der nächstgelegene Flughafen Ihres Lieferanten oder Absenders ein „Customs Airport“ ist.

Ladbarkeit

Es gibt je nach Flugzeugtyp und Destination Limits in Bezug auf Dimensionen und Bruttogewicht des einzelnen Packstücks. Bei grösseren Packstücken kommt es manchmal auf den Zentimeter an, ob die Ware in dem betreffenden Flugzeug verladbar ist oder nicht. Dies hängt zwar hauptsächlich von der Höhe ab, doch auch die Breite und Länge können den Transport mit einem bestimmten Flugzeugtyp undurchführbar machen.

Maximal ladbare Höhen (sofern Länge und Breite dies ermöglichen) bei einigen gängigen Flugzeugtypen

Airbus 310, 330, 340, 380160 cm
Airbus 320114 cm
Boeing 73786 cm
Boeing 747F (Frachtmaschine)300 cm
Boeing 777F (Frachtmaschine)300 cm
MD 8070 cm
MD 11F (Frachtmaschine)250 cm

Generelle Empfehlung:

Innerhalb Europas max.           70 cm
nach Übersee max.160 cm

1.4. Luftfrachtpaletten und Luftfrachtcontainer – Die Standardgrössen im Überblick

Alle Fluggesellschaften verwenden für Grossraumflugzeuge standardisierte Lademittel wie Luftfrachtpaletten oder Container. Einige Fluggesellschaften verfügen über spezielle Container für Spezialtransporte (z.B. hängende Kleidung, Kühlgut, lebende Tiere usw.).

LD 7 Luftfrachtcontainer

 

LD 7-Container

ca. Innenmasse (L x B x H)
306 x 200 x 153 cm

LD 3 Luftfrachtcontainer

 

LD 3-Container

ca. Innenmasse (L x B x H)
146 x 144 x 160 cm

LD 9-Container für gekühlte Luftfracht

 

LD 9-Kühl-Container

ca. Innenmasse (L x B x H)
303 x 210 x 145 cm

AKH Luftfrachtcontainer

 

AKH-Container

ca. Innenmasse (L x B x H)
146 x 144 x 111 cm

AMJ Luftfrachtcontainer

 

AMJ-Container

ca. Innenmasse (L x B x H)
300 x 228 x 240 cm

10ft Luftfrachtpalette PMC

 

10 ft. Palette (PMC)

ca. Basismasse (L x B)
318 x 244 cm
ca. Innenmasse (L x B)
304 x 230 cm

1.5 Tarife für Luftfracht

Preise (Luftfracht-Raten) werden immer per kg/6 dm3 angeboten. Man kann es auch Volumenverhältnis 1:6 oder 1 m3 = 167 kg nennen. Das heisst, Sie bezahlen entweder das Gewicht oder den benötigten Platz für den Transport Ihrer Sendung. Die Berechnung, ob Sie das Gewicht oder den Platz bezahlen, basiert auf folgender Gleichung:
 

Länge x Breite x Höhe [cm]
————————————  = Volumensgewicht [kg]
                  6.000


Beispiel 1

Sie versenden 1 Kiste mit 80 kg und den Massen 50 x 50 x 50 cm.

  1. Sie multiplizieren: 50 x 50 x 50 cm = 125.000 cm3
  2. Sie dividieren: 125.000 cm3 : 6.000 = 20,83 kg Volumensgewicht.
  3. Da das tatsächliche Gewicht mit 80 kg höher ist als das Volumensgewicht (20,83 kg), werden die 80 kg als frachtpflichtiges Gewicht verrechnet.

Beispiel 2

Sie versenden 8 Kartons mit einem Gesamtgewicht von 45 kg. Alle Kartons sind gleich gross (60 x 40 x 20 cm je Karton)

  1. Sie multiplizieren: 8 Kartons x 60 x 40 x 20 cm = 384.000 cm3 .
  2. Sie dividieren: 384.000 cm3 : 6.000 = 64 kg Volumensgewicht.
  3. Da das Volumensgewicht über dem aktuellen Gewicht liegt, werden 64 kg als frachtpflichtiges Gewicht verrechnet.

1.6 Wohin ist ein Unfrei-Versand möglich?

Die I.A.T.A. (International Air Transport Association) hat festgelegt, in welche Länder Transporte auch UNFREI von den Fluglinien akzeptiert werden können. Aufgrund der instabilen politischen und wirtschaftlichen Situationen in vielen Ländern können diese Angaben jederzeit abgeändert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem lokalen Gebrüder Weiss-Büro.

1.7 Welche Zahlungswege sind sicher?

Wenn Sie Waren exportieren, ist es in vielen Fällen notwendig, neben dem sicheren Transport auch eine sichere Zahlungsweise zu gewährleisten. Gebrüder Weiss berät Sie gerne ausführlich, wie Sie sicher zu Ihrem Geld kommen.

Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:

  • L/C (Letter of Credit, Akkreditiv)
  • CAD (Cash Against Documents, ähnlich dem Akkreditiv)
  • COD (Cash On Delivery, Nachnahmesendung)

Dank dem weltweiten Partnernetz von Gebrüder Weiss Air & Sea ist der Nachnahmeversand in fast jedes Land der Welt möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Air & Sea-Spezialisten.

Vermerken Sie besondere Zahlungsabwicklungen unbedingt auf dem Speditionsauftrag und geben Sie Begleitpapiere mit (L/C-Kopien, Bank- und Notify-Adressen etc.). Nur so ist gewährleistet, dass die Transportdokumente entsprechend konform ausgestellt werden können.

1.8 Gefahrgut im Luftverkehr

So wie bei Lkw- und Seefrachttransporten gibt es auch bei der Luftfracht verbindliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Was aber ist Gefahrgut?

Es wird oft übersehen, dass in kompletten Geräten Gefahrgüter eingebaut sind (Batterien, Gaskartuschen etc.) oder dass die Werbeabteilung ein kleines Paket mit Gefahrgut (z. B. Werbefeuerzeuge, Streichhölzer, Kleber etc.) beilegt. Auch manche Kosmetika zählen zum Gefahrgut. Und das kann ernste Folgen haben:

Denn sollte es bedingt durch nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut zu einem Unfall kommen, ist in der Luftfracht ausschliesslich der Absender für den entstandenen Schaden haftbar.

Sie müssen also über den genauen Inhalt Ihrer Sendung Bescheid wissen! Alle Gefahrgüter müssen deklariert werden (Formular: Shippers Declaration for Dangerous Goods) und den Vorschriften entsprechend verpackt sein.

Die „Shippers Declaration for Dangerous Goods“ muss vom Absender unterschrieben werden und beinhaltet alle wichtigen Angaben zum Produkt, die vorgeschriebene Verpackung sowie die UN-Nummer (Gefahrgut-Kennnummer des Produkts).

Um Gefahrgut zu deklarieren, benötigen Sie gewisse Details, z. B.:

  • bei brennbaren Produkten den Flammpunkt
  • bei giftigen Produkten den LD 50-Wert
  • bei ätzenden Produkten die Nekrosezeit

Es gibt laufend Änderungen der Vorschriften, beispielsweise bzgl. der Unbedenklichkeitserklärung oder dem bekannten Versender. Gebrüder Weiss hat mehrere Spezialisten, die Ihnen genaue Auskunft über die Gefahrgutvorschriften („Dangerous Goods Regulations“) geben können.

Sicherheitsbestimmungen in der Luftfracht

Für Exportsendungen ist gemäss einer EU-Verordnung derzeit eine schriftliche Sicherheitserklärung zur Anerkennung des Status als „Bekannter Versender“ erforderlich. (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr lokales Air & Sea-Büro.

1.9 Fachbegriffe zur Luftfracht


3-Buchstaben-Abkürzung des Flughafens (z. B. JFK)

    Luftfracht-Spediteur

      Fluglinie

        Luftfrachtbrief

          Abk. für Automated Manifest System = Automatisierte Informationen für die Zollbehörden

            Flugzeug-Laderaum unterhalb des Passagierdecks

              Bestätigung der Fluglinie, meist von arabischen Kunden im Akkreditiv gefordert

                Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist

                  Zolllager

                    Fluglinie

                      Gemietetes Flugzeug oder gemieteter Frachtraum

                        Sammelluftfracht

                          Zollagent

                            Zollflughafen

                              Übergeben der Ware und der Transportdokumente an die Fluglinie

                                Gefahrgut

                                  Export Control System

                                      Vorübergehendes Verbot, Sendungen zu einem bestimmten Ort bzw. Land zu versenden

                                          Elektronische Summarische Voranmeldung

                                              Variabler Treibstoffzuschlag der Fluglinien

                                                  Luftfrachtbrief des Spediteurs (wird bei Sammel-Sendungen verwendet)

                                                      International Air Transport Association – Intern. Dachorganisation für die gesamte Luftfahrt

                                                        Import Control System

                                                              Frachtraum unter dem Passagierdeck

                                                                Hauptdeck in Frachtflugzeugen oder in Mixed Version-Flugzeugen

                                                                  Sammelluftfrachtbrief von Spediteur zu Spediteur (Consolidation) oder wenn der Letter of Credit dies verlangt

                                                                    Flugzeug mit geteiltem „Main Deck“ für Passagiere und Fracht

                                                                      Palettenstation zum Abfertigen von Flugpaletten

                                                                        Die ersten 3 Ziffern = Abk. für die jeweilige Fluglinie auf den Fracht-/PassageDokumenten (z. B. AWB 020-... = Lufthansa)

                                                                          Reglementierter Beauftragter

                                                                            (RFS) Fluglinien-Ersatzverkehr mittels Lkw

                                                                                  Transportweg der Fracht (z. B. über diverse Umlade-Flughäfen)

                                                                                      Genereller Auftrag an einen bestimmten Geschäftspartner, seine Sendungen zu den mit Gebrüder Weiss vereinbarten Tarifen und Services zu versenden

                                                                                          Verschiedene Lademittel im Luftfracht-Transport

                                                                                              Diese vierstellige Nummer, auch Stoffnummer genannt, ist eine Kennnummer, die für alle gefährlichen Stoffe und Güter (Gefahrgut) festgelegt wurde

                                                                                                Volumensgewicht, bei sperriger Ware

                                                                                                  Abkommen über den Luftfrachttransport (regelt auch die Haftungen)

                                                                                                    Kriegs- bzw. Sicherheitszuschlag der Fluglinien, der seit dem 11. September 2001 erhöhte Versicherungskosten abdeckt