Jemandem vertrauen kann man nur, wenn man weiss, dass er Erfahrung hat und seine Sache wirklich beherrscht. Als globaler Full-Service-Logistiker verfügt Gebrüder Weiss über dieses nötige Know-how. Wir sind zuverlässige Ansprechpartner im Luft- und Seefrachtbereich – weltweit. Deshalb ist Ihre Sendung auch auf langen Distanzen bei uns in den besten Händen: Mithilfe modernster Systeme kümmern sich gut ausgebildete und verlässliche Mitarbeiter rund um die Uhr darum, dass Ihre Ware sicher, kosteneffizient und pünktlich ihr Ziel erreicht. Engagement, Kompetenz und persönlicher Einsatz werden bei uns grossgeschrieben.
Luftfracht muss schnell sein – aber was nützt die schnellste Verbindung zwischen zwei Orten, wenn es bei Abflug oder Ankunft unnötige Verzögerungen durch falsche oder fehlende Papiere gibt? Damit genau das nicht passiert, gibt es folgende Punkte zu beachten:
Speditionsauftrag/Versandverfügung
Absender, Empfänger (Telefonnummer und Ansprechpartner), Inhalt, Lieferkonditionen, Anzahl der Packstücke, Gewicht und eventuell Versandvorschrift.
Für innergemeinschaftliche Lieferungen (innerhalb der EU) genügen eine Rechnung, ein Lieferschein oder eine Packliste mit folgenden Daten:
Im Allgemeinen genügen eine Handelsrechnung (eventuell auch B/L- oder Awb-Kopie) und eine Packliste als Begleitpapiere einer Luftfrachtsendung. Oftmals kann eine rasche Zollabfertigung aber nur dann gewährleistet werden, wenn die dafür erforderlichen Zolldokumente der Ware bereits beigelegt sind. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Daher sollte vor dem Import sorgfältig geprüft werden, welche Dokumente zolltechnisch unbedingt notwendig sind, um gegebenenfalls vergünstigte Zollsätze in Anspruch nehmen zu können. Über die jeweils gültigen Bestimmungen kann Ihnen der Gebrüder Weiss-Zollspezialist anhand von Länderlisten und Zolltarifunterlagen jederzeit Auskunft erteilen.
Werden Textilien und Bekleidung eingeführt, ist darauf zu achten, dass ab einem bestimmten Zollwert ein Ursprungszeugnis für diese Waren vorgelegt werden muss. Manche Waren dürfen generell nicht eingeführt werden. Für die Einfuhr von Textilwaren aus bestimmten Ländern ist auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Meist kann die Einfuhrgenehmigung schon vor Eintreffen der Sendung beantragt werden, wenn Sie die richtigen Dokumente von Ihrem Lieferanten rechtzeitig anfordern. Welche Dokumente notwendig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Ursprungs- und Handelsland.
Auch eine Luftfrachtsendung muss den Zollbestimmungen des Abgangs- und des Ankunftslandes entsprechen. Aus diesem Grund dürfen Luftfrachtsendungen nur von (bzw. nach) Flughäfen geschickt werden, die die notwendige Zollabfertigung ermöglichen, den sogenannten „Customs Airports“. Gerne geben wir Ihnen im Zweifelsfall Auskunft, ob der nächstgelegene Flughafen Ihres Lieferanten oder Absenders ein „Customs Airport“ ist.
Es gibt je nach Flugzeugtyp und Destination Limits in Bezug auf Dimensionen und Bruttogewicht des einzelnen Packstücks. Bei grösseren Packstücken kommt es manchmal auf den Zentimeter an, ob die Ware in dem betreffenden Flugzeug verladbar ist oder nicht. Dies hängt zwar hauptsächlich von der Höhe ab, doch auch die Breite und Länge können den Transport mit einem bestimmten Flugzeugtyp undurchführbar machen.
Maximal ladbare Höhen (sofern Länge und Breite dies ermöglichen) bei einigen gängigen Flugzeugtypen
Airbus 310, 330, 340, 380 | 160 cm |
Airbus 320 | 114 cm |
Boeing 737 | 86 cm |
Boeing 747F (Frachtmaschine) | 300 cm |
Boeing 777F (Frachtmaschine) | 300 cm |
MD 80 | 70 cm |
MD 11F (Frachtmaschine) | 250 cm |
Generelle Empfehlung:
Innerhalb Europas max. | 70 cm |
nach Übersee max. | 160 cm |
Alle Fluggesellschaften verwenden für Grossraumflugzeuge standardisierte Lademittel wie Luftfrachtpaletten oder Container. Einige Fluggesellschaften verfügen über spezielle Container für Spezialtransporte (z.B. hängende Kleidung, Kühlgut, lebende Tiere usw.).
LD 7-Container
ca. Innenmasse (L x B x H)
306 x 200 x 153 cm
LD 3-Container
ca. Innenmasse (L x B x H)
146 x 144 x 160 cm
LD 9-Kühl-Container
ca. Innenmasse (L x B x H)
303 x 210 x 145 cm
AKH-Container
ca. Innenmasse (L x B x H)
146 x 144 x 111 cm
AMJ-Container
ca. Innenmasse (L x B x H)
300 x 228 x 240 cm
10 ft. Palette (PMC)
ca. Basismasse (L x B)
318 x 244 cm
ca. Innenmasse (L x B)
304 x 230 cm
Preise (Luftfracht-Raten) werden immer per kg/6 dm3 angeboten. Man kann es auch Volumenverhältnis 1:6 oder 1 m3 = 167 kg nennen. Das heisst, Sie bezahlen entweder das Gewicht oder den benötigten Platz für den Transport Ihrer Sendung. Die Berechnung, ob Sie das Gewicht oder den Platz bezahlen, basiert auf folgender Gleichung:
Länge x Breite x Höhe [cm]
———————————— = Volumensgewicht [kg]
6.000
Beispiel 1
Sie versenden 1 Kiste mit 80 kg und den Massen 50 x 50 x 50 cm.
Beispiel 2
Sie versenden 8 Kartons mit einem Gesamtgewicht von 45 kg. Alle Kartons sind gleich gross (60 x 40 x 20 cm je Karton)
Die I.A.T.A. (International Air Transport Association) hat festgelegt, in welche Länder Transporte auch UNFREI von den Fluglinien akzeptiert werden können. Aufgrund der instabilen politischen und wirtschaftlichen Situationen in vielen Ländern können diese Angaben jederzeit abgeändert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem lokalen Gebrüder Weiss-Büro.
Wenn Sie Waren exportieren, ist es in vielen Fällen notwendig, neben dem sicheren Transport auch eine sichere Zahlungsweise zu gewährleisten. Gebrüder Weiss berät Sie gerne ausführlich, wie Sie sicher zu Ihrem Geld kommen.
Dank dem weltweiten Partnernetz von Gebrüder Weiss Air & Sea ist der Nachnahmeversand in fast jedes Land der Welt möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Air & Sea-Spezialisten.
Vermerken Sie besondere Zahlungsabwicklungen unbedingt auf dem Speditionsauftrag und geben Sie Begleitpapiere mit (L/C-Kopien, Bank- und Notify-Adressen etc.). Nur so ist gewährleistet, dass die Transportdokumente entsprechend konform ausgestellt werden können.
So wie bei Lkw- und Seefrachttransporten gibt es auch bei der Luftfracht verbindliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Was aber ist Gefahrgut?
Es wird oft übersehen, dass in kompletten Geräten Gefahrgüter eingebaut sind (Batterien, Gaskartuschen etc.) oder dass die Werbeabteilung ein kleines Paket mit Gefahrgut (z. B. Werbefeuerzeuge, Streichhölzer, Kleber etc.) beilegt. Auch manche Kosmetika zählen zum Gefahrgut. Und das kann ernste Folgen haben:
Denn sollte es bedingt durch nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut zu einem Unfall kommen, ist in der Luftfracht ausschliesslich der Absender für den entstandenen Schaden haftbar.
Sie müssen also über den genauen Inhalt Ihrer Sendung Bescheid wissen! Alle Gefahrgüter müssen deklariert werden (Formular: Shippers Declaration for Dangerous Goods) und den Vorschriften entsprechend verpackt sein.
Die „Shippers Declaration for Dangerous Goods“ muss vom Absender unterschrieben werden und beinhaltet alle wichtigen Angaben zum Produkt, die vorgeschriebene Verpackung sowie die UN-Nummer (Gefahrgut-Kennnummer des Produkts).
Um Gefahrgut zu deklarieren, benötigen Sie gewisse Details, z. B.:
Es gibt laufend Änderungen der Vorschriften, beispielsweise bzgl. der Unbedenklichkeitserklärung oder dem bekannten Versender. Gebrüder Weiss hat mehrere Spezialisten, die Ihnen genaue Auskunft über die Gefahrgutvorschriften („Dangerous Goods Regulations“) geben können.
Sicherheitsbestimmungen in der Luftfracht
Für Exportsendungen ist gemäss einer EU-Verordnung derzeit eine schriftliche Sicherheitserklärung zur Anerkennung des Status als „Bekannter Versender“ erforderlich. (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr lokales Air & Sea-Büro.
3-Buchstaben-Abkürzung des Flughafens (z. B. JFK) |
Luftfracht-Spediteur
Fluglinie
Luftfrachtbrief
Abk. für Automated Manifest System = Automatisierte Informationen für die Zollbehörden
Flugzeug-Laderaum unterhalb des Passagierdecks
Bestätigung der Fluglinie, meist von arabischen Kunden im Akkreditiv gefordert
Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist
Zolllager
Fluglinie
Gemietetes Flugzeug oder gemieteter Frachtraum
Sammelluftfracht
Zollagent
Zollflughafen
Übergeben der Ware und der Transportdokumente an die Fluglinie
Gefahrgut
Export Control System
Vorübergehendes Verbot, Sendungen zu einem bestimmten Ort bzw. Land zu versenden
Elektronische Summarische Voranmeldung
Variabler Treibstoffzuschlag der Fluglinien
Luftfrachtbrief des Spediteurs (wird bei Sammel-Sendungen verwendet)
International Air Transport Association – Intern. Dachorganisation für die gesamte Luftfahrt
Import Control System
Frachtraum unter dem Passagierdeck
Hauptdeck in Frachtflugzeugen oder in Mixed Version-Flugzeugen
Sammelluftfrachtbrief von Spediteur zu Spediteur (Consolidation) oder wenn der Letter of Credit dies verlangt
Flugzeug mit geteiltem „Main Deck“ für Passagiere und Fracht
Palettenstation zum Abfertigen von Flugpaletten
Die ersten 3 Ziffern = Abk. für die jeweilige Fluglinie auf den Fracht-/PassageDokumenten (z. B. AWB 020-... = Lufthansa)
Reglementierter Beauftragter
(RFS) Fluglinien-Ersatzverkehr mittels Lkw
Transportweg der Fracht (z. B. über diverse Umlade-Flughäfen)
Genereller Auftrag an einen bestimmten Geschäftspartner, seine Sendungen zu den mit Gebrüder Weiss vereinbarten Tarifen und Services zu versenden
Verschiedene Lademittel im Luftfracht-Transport
Diese vierstellige Nummer, auch Stoffnummer genannt, ist eine Kennnummer, die für alle gefährlichen Stoffe und Güter (Gefahrgut) festgelegt wurde
Volumensgewicht, bei sperriger Ware
Abkommen über den Luftfrachttransport (regelt auch die Haftungen)
Kriegs- bzw. Sicherheitszuschlag der Fluglinien, der seit dem 11. September 2001 erhöhte Versicherungskosten abdeckt