Luftfracht & Seefracht: Grundlagen

Dokumente, Typen, Kosten - hier finden Sie alle wichtigen Informationen

Diese Seite bietet einen umfassenden Leitfaden mit allen Informationen, die für den internationalen Luft- und Seefrachtverkehr relevant sind. Von den erforderlichen Dokumenten über die Transportvorschriften- und klauseln bis hin zu den wichtigsten Fachbegriffen – hier finden Sie das komplette 1x1 der Luft- und Seefracht an einem Ort.

Man kann jemandem nur vertrauen, wenn man weiß, dass er Erfahrung hat und sein Handwerk wirklich beherrscht. Als globaler Full-Service-Logistiker verfügt Gebrüder Weiss über dieses Know-how. Wir sind verlässlicher Partner in der Luftfracht und Seefracht – weltweit. Hier erfahren Sie mehr über die Transportlösungen von Gebrüder Weiss. 

1. Luftfracht

Luftfracht muss schnell sein – aber was nützt die schnellste Verbindung zwischen zwei Orten, wenn es bei Abflug oder Ankunft unnötige Verzögerungen durch falsche oder fehlende Papiere gibt? Was Sie bei Luftfrachtdokumenten beachten müssen und welche weiteren Vorschriften und Normen es gibt, erfahren Sie hier.

1.1. Welche Dokumente werden für den Seefracht-Export benötigt?

Generell benötigte Papiere

  • Speditionsauftrag/Versandverfügung
    Absender, Empfänger (Telefonnummer und Ansprechpartner), Inhalt, Lieferkonditionen, Anzahl der Packstücke, Gewicht und eventuell Versandvorschrift.

  • Rechnungen
    Handels- oder Proforma-Rechnung mit Wert für alle angeführten Güter, auch bei Waren, die kostenlos oder auf Garantie geliefert werden. Eine Proforma-Rechnung muss jedoch unbedingt den Wert aufweisen, der dem tatsächlichen Handelswert entspricht.

Dokumente für innergemeinschaftliche Lieferungen (EU)

Für innergemeinschaftliche Lieferungen (innerhalb der EU) genügen eine Rechnung, ein Lieferschein oder eine Packliste mit folgenden Daten:

  • Absender
  • Empfänger
  • Inhalt
  • Lieferkondition
  • Anzahl der Packstücke
  • Gewicht

Dokumente für außergemeinschaftliche Lieferungen (EU)

  • Ausfuhrerklärung (EX 1)
    Einheitspapier (EU) zur Zollabfertigung für Güter gemäß gesetzlicher Bestimmungen (ausgenommen Fleisch, Wurst etc.). Kann auch von Gebrüder Weiss erstellt werden.
  • Akkreditiv-Kopie (L/C)
    Wird benötigt, falls Sie per „Letter of Credit“ verkaufen, um die Transportdokumente den Bedingungen entsprechend ausstellen zu können.
  • Ausfuhrgenehmigung
    Falls erforderlich (unser Zollservice gibt gerne Auskunft, ob notwendig).
  • Wooden Packing Declaration
    Für den Import in viele Länder müssen Holzverpackungen (Paletten, Verschläge, Kisten) zwingend nachweislich dem ISPM-Nr.-15-Standard für Verpackungsholz entsprechen. Ihr lokales Air & Sea-Büro hält weitere Informationen für Sie bereit.
  • Non Wooden Packing Declaration
    Wenn Ihre Waren nicht auf Holzpaletten oder in Holzverschlägen geliefert werden, genügt eine Erklärung auf der Handels- oder Proforma-Rechnung, dass die Verpackung kein Holz enthält. Gerne besorgen wir für Sie holzfreie Paletten.
  • Andere Dokumente
    Wie tierärztliche Zeugnisse, Gefahrgut-Deklarationen etc. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne darüber.

1.2. Welche Dokumente werden für den Luftfracht-Import benötigt?

Importdokumente

Im Allgemeinen genügen eine Handelsrechnung (eventuell auch B/L- oder Awb-Kopie) und eine Packliste als Begleitpapiere einer Luftfrachtsendung. Oftmals kann eine rasche Zollabfertigung aber nur dann gewährleistet werden, wenn die dafür erforderlichen Zolldokumente der Ware bereits beigelegt sind. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Daher sollte vor dem Import sorgfältig geprüft werden, welche Dokumente zolltechnisch unbedingt notwendig sind, um gegebenenfalls vergünstigte Zollsätze in Anspruch nehmen zu können. Über die jeweils gültigen Bestimmungen kann Ihnen der Gebrüder Weiss-Zollspezialist anhand von Länderlisten und Zolltarifunterlagen jederzeit Auskunft erteilen.

Import von Bekleidung

Werden Textilien und Bekleidung eingeführt, ist darauf zu achten, dass ab einem bestimmten Zollwert ein Ursprungszeugnis für diese Waren vorgelegt werden muss. Manche Waren dürfen generell nicht eingeführt werden. Für die Einfuhr von Textilwaren aus bestimmten Ländern ist auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Meist kann die Einfuhrgenehmigung schon vor Eintreffen der Sendung beantragt werden, wenn Sie die richtigen Dokumente von Ihrem Lieferanten rechtzeitig anfordern. Welche Dokumente notwendig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Ursprungs- und Handelsland.

1.3. Welche Transport- und Ladebestimmungen gibt es in der Luftfracht?

Customs Airports (für Sendungen außerhalb der EU)

Auch eine Luftfrachtsendung muss den Zollbestimmungen des Abgangs- und des Ankunftslandes entsprechen. Aus diesem Grund dürfen Luftfrachtsendungen nur von (bzw. nach) Flughäfen geschickt werden, die die notwendige Zollabfertigung ermöglichen, den sogenannten „Customs Airports“. Gerne geben wir Ihnen im Zweifelsfall Auskunft, ob der nächstgelegene Flughafen Ihres Lieferanten oder Absenders ein „Customs Airport“ ist.

Ladbarkeit

Es gibt je nach Flugzeugtyp und Destination Limits in Bezug auf Dimensionen und Bruttogewicht des einzelnen Packstücks. Bei größeren Packstücken kommt es manchmal auf den Zentimeter an, ob die Ware in dem betreffenden Flugzeug verladbar ist oder nicht. Dies hängt zwar hauptsächlich von der Höhe ab, doch auch die Breite und Länge können den Transport mit einem bestimmten Flugzeugtyp undurchführbar machen.

Maximal ladbare Höhen (sofern Länge und Breite dies ermöglichen) bei einigen gängigen Flugzeugtypen

Airbus 310, 330, 340, 380160 cm
Airbus 320114 cm
Boeing 73786 cm
Boeing 747F (Frachtmaschine)300 cm
Boeing 777F (Frachtmaschine)300 cm
MD 8070 cm
MD 11F (Frachtmaschine)250 cm

Generelle Empfehlung:

Innerhalb Europas max.           70 cm
nach Übersee max.160 cm

1.4. Luftfrachtcontainer und -paletten: Die Standardgrößen im Überblick

Alle Fluggesellschaften verwenden für Großraumflugzeuge standardisierte Lademittel wie Paletten oder Container. Einige Fluggesellschaften verfügen über spezielle Container für Spezialtransporte (z.B. hängende Kleidung, Kühlgut, lebende Tiere usw.).

LD 7 Luftfrachtcontainer

 

LD 7-Container

ca. Innenmaße (L x B x H)
306 x 200 x 153 cm

LD 3 Luftfrachtcontainer

 

LD 3-Container

ca. Innenmaße (L x B x H)
146 x 144 x 160 cm

LD 9-Container für gekühlte Luftfracht

 

LD 9-Kühl-Container

ca. Innenmaße (L x B x H)
303 x 210 x 145 cm

AKH Luftfrachtcontainer

 

AKH-Container

ca. Innenmaße (L x B x H)
146 x 144 x 111 cm

AMJ Luftfrachtcontainer

 

AMJ-Container

ca. Innenmaße (L x B x H)
300 x 228 x 240 cm

10ft Luftfrachtpalette PMC

 

10 ft. Palette (PMC)

ca. Basismaße (L x B)
318 x 244 cm
ca. Innenmaße (L x B)
304 x 230 cm

1.5. Berechnung der Luftfracht Kosten

Preise (Luftfracht-Raten) werden immer per kg/6 dm3 angeboten. Man kann es auch Volumenverhältnis 1:6 oder 1 m3 = 167 kg nennen. Das heißt, die Kosten in der Luftfracht umfassen beziehen sich entweder auf das Gewicht oder den benötigten Platz für den Transport Ihrer Sendung. Die Berechnung, ob Sie das Gewicht oder den Platz bezahlen, basiert auf folgender Gleichung:
 

Länge x Breite x Höhe [cm]
————————————  = Volumensgewicht [kg]
                  6.000


Beispiel 1

Sie versenden 1 Kiste mit 80 kg und den Maßen 50 x 50 x 50 cm.

  1. Sie multiplizieren: 50 x 50 x 50 cm = 125.000 cm3
  2. Sie dividieren: 125.000 cm3 : 6.000 = 20,83 kg Volumensgewicht.
  3. Da das tatsächliche Gewicht mit 80 kg höher ist als das Volumensgewicht (20,83 kg), werden die 80 kg als frachtpflichtiges Gewicht verrechnet.

Beispiel 2

Sie versenden 8 Kartons mit einem Gesamtgewicht von 45 kg. Alle Kartons sind gleich groß (60 x 40 x 20 cm je Karton)

  1. Sie multiplizieren: 8 Kartons x 60 x 40 x 20 cm = 384.000 cm3 .
  2. Sie dividieren: 384.000 cm3 : 6.000 = 64 kg Volumensgewicht.
  3. Da das Volumensgewicht über dem aktuellen Gewicht liegt, werden 64 kg als frachtpflichtiges Gewicht verrechnet.

1.6. Wohin ist ein Unfrei-Versand möglich?

Die I.A.T.A. (International Air Transport Association) hat festgelegt, in welche Länder Transporte auch UNFREI von den Fluglinien akzeptiert werden können. Aufgrund der instabilen politischen und wirtschaftlichen Situationen in vielen Ländern können diese Angaben jederzeit abgeändert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem lokalen Gebrüder Weiss-Büro.

1.7. Welche Zahlungswege sind sicher?

Wenn Sie Waren exportieren, ist es in vielen Fällen notwendig, neben dem sicheren Transport auch eine sichere Zahlungsweise zu gewährleisten. Gebrüder Weiss berät Sie gerne ausführlich, wie Sie sicher zu Ihrem Geld kommen.

Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:

  • L/C (Letter of Credit, Akkreditiv)
  • CAD (Cash Against Documents, ähnlich dem Akkreditiv)
  • COD (Cash On Delivery, Nachnahmesendung)

Dank dem weltweiten Partnernetz von Gebrüder Weiss Air & Sea ist der Nachnahmeversand in fast jedes Land der Welt möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Air & Sea-Spezialisten.

Vermerken Sie besondere Zahlungsabwicklungen unbedingt auf dem Speditionsauftrag und geben Sie Begleitpapiere mit (L/C-Kopien, Bank- und Notify-Adressen etc.). Nur so ist gewährleistet, dass die Transportdokumente entsprechend konform ausgestellt werden können.

1.8. Gefahrgut im Luftverkehr

So wie bei Lkw- und Seefrachttransporten gibt es auch bei der Luftfracht verbindliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Was aber ist Gefahrgut?

Es wird oft übersehen, dass in kompletten Geräten Gefahrgüter eingebaut sind (Batterien, Gaskartuschen etc.) oder dass die Werbeabteilung ein kleines Paket mit Gefahrgut (z. B. Werbefeuerzeuge, Streichhölzer, Kleber etc.) beilegt. Auch manche Kosmetika zählen zum Gefahrgut. Und das kann ernste Folgen haben:

Denn sollte es bedingt durch nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut zu einem Unfall kommen, ist in der Luftfracht ausschließlich der Absender für den entstandenen Schaden haftbar.

Sie müssen also über den genauen Inhalt Ihrer Sendung Bescheid wissen! Alle Gefahrgüter müssen deklariert werden (Formular: Shippers Declaration for Dangerous Goods) und den Vorschriften entsprechend verpackt sein.

Die „Shippers Declaration for Dangerous Goods“ muss vom Absender unterschrieben werden und beinhaltet alle wichtigen Angaben zum Produkt, die vorgeschriebene Verpackung sowie die UN-Nummer (Gefahrgut-Kennnummer des Produkts).

Um Gefahrgut zu deklarieren, benötigen Sie gewisse Details, z. B.:

  • bei brennbaren Produkten den Flammpunkt
  • bei giftigen Produkten den LD 50-Wert
  • bei ätzenden Produkten die Nekrosezeit

Es gibt laufend Änderungen der Vorschriften, beispielsweise bzgl. der Unbedenklichkeitserklärung oder dem bekannten Versender. Gebrüder Weiss hat mehrere Spezialisten, die Ihnen genaue Auskunft über die Gefahrgutvorschriften („Dangerous Goods Regulations“) geben können.

Sicherheitsbestimmungen in der Luftfracht

Für Exportsendungen ist gemäß einer EU-Verordnung derzeit eine schriftliche Sicherheitserklärung zur Anerkennung des Status als „Bekannter Versender“ erforderlich. (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr lokales Air & Sea-Büro.

1.9. Fachbegriffe zur Luftfracht


3-Buchstaben-Abkürzung des Flughafens (z. B. JFK)

    Luftfracht-Spediteur

      Fluglinie

        Luftfrachtbrief

          Abk. für Automated Manifest System = Automatisierte Informationen für die Zollbehörden

            Flugzeug-Laderaum unterhalb des Passagierdecks

              Bestätigung der Fluglinie, meist von arabischen Kunden im Akkreditiv gefordert

                Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist

                  Zolllager

                    Fluglinie

                      Gemietetes Flugzeug oder gemieteter Frachtraum

                        Sammelluftfracht

                          Zollagent

                            Zollflughafen

                              Übergeben der Ware und der Transportdokumente an die Fluglinie

                                Gefahrgut

                                  Export Control System

                                      Vorübergehendes Verbot, Sendungen zu einem bestimmten Ort bzw. Land zu versenden

                                          Elektronische Summarische Voranmeldung

                                              Variabler Treibstoffzuschlag der Fluglinien

                                                  Luftfrachtbrief des Spediteurs (wird bei Sammel-Sendungen verwendet)

                                                      International Air Transport Association – Intern. Dachorganisation für die gesamte Luftfahrt

                                                        Import Control System

                                                              Frachtraum unter dem Passagierdeck

                                                                Hauptdeck in Frachtflugzeugen oder in Mixed Version-Flugzeugen

                                                                  Sammelluftfrachtbrief von Spediteur zu Spediteur (Consolidation) oder wenn der Letter of Credit dies verlangt

                                                                    Flugzeug mit geteiltem „Main Deck“ für Passagiere und Fracht

                                                                      Palettenstation zum Abfertigen von Flugpaletten

                                                                        Die ersten 3 Ziffern = Abk. für die jeweilige Fluglinie auf den Fracht-/PassageDokumenten (z. B. AWB 020-... = Lufthansa)

                                                                          Reglementierter Beauftragter

                                                                            (RFS) Fluglinien-Ersatzverkehr mittels Lkw

                                                                                  Transportweg der Fracht (z. B. über diverse Umlade-Flughäfen)

                                                                                      Genereller Auftrag an einen bestimmten Geschäftspartner, seine Sendungen zu den mit Gebrüder Weiss vereinbarten Tarifen und Services zu versenden

                                                                                          Verschiedene Lademittel im Luftfracht-Transport

                                                                                              Diese vierstellige Nummer, auch Stoffnummer genannt, ist eine Kennnummer, die für alle gefährlichen Stoffe und Güter (Gefahrgut) festgelegt wurde

                                                                                                Volumensgewicht, bei sperriger Ware

                                                                                                  Abkommen über den Luftfrachttransport (regelt auch die Haftungen)

                                                                                                    Kriegs- bzw. Sicherheitszuschlag der Fluglinien, der seit dem 11. September 2001 erhöhte Versicherungskosten abdeckt

                                                                                                      1.10. Fluglinien – Abkürzungen und Codes

                                                                                                      Jede Fluglinie bekommt von der I.A.T.A. (Int. Air Transport Association) einen Code, bestehend aus einer 3-stelligen Zahlen-Kombination (PREFIX) sowie einer 2-Buchstaben-Abkürzung, zugewiesen. Diese Codes finden Sie bei allen Dokumenten, die im Luftverkehr zur Anwendung kommen (z. B. Airwaybill- oder Ticketnummern beginnen mit diesen Codes).

                                                                                                      SU555Aeroflot Russian AirlinesKE180Korean Air
                                                                                                      AR044Aerolinas ArgentinasKL074K.L.M.
                                                                                                      AC014Air CanadaLH020Lufthansa
                                                                                                      AF057Air FranceMH232Malaysian Airlines
                                                                                                      AI098Air IndiaMP129Martinair
                                                                                                      AA001American AirlinesKZ933Nippon Cargo Airlines
                                                                                                      BA125British AirwaysNW012Northwest Airlines
                                                                                                      CV172CargoluxOA050Olympic Airways
                                                                                                      CX160Cathay PacificPK214Pakistan Airlines
                                                                                                      CI297China AirlinesRJ512Royal Jordanian
                                                                                                      DL006Delta AirSV065Saudi Arabian Airlines
                                                                                                      LY114EL ALSQ618Singapore Airlines
                                                                                                      BR695Eva AirSA083South African Airways
                                                                                                      AY105FinnairLX724Swiss Int. Air Lines Ltd
                                                                                                      GA126Garuda IndonesiaSK117S.A.S.
                                                                                                      IB075IberiaTG217Thai Airways
                                                                                                      IR096Iran AirTP047TAP Air Portugal
                                                                                                      JL131Japan AirlinesUA016United Airlines

                                                                                                      2. Seefracht

                                                                                                      Die Seefracht ist zwar die langsamste, aber auch die kostengünstigste Transportart. Folgend erfahren Sie mehr über die zur Transportabwicklung benötigten Dokumente, die gängigsten Seefrachtcontainer, die Handhabung von Gefahrgut im Seeverkehr und vieles mehr. 

                                                                                                      2.1. Welche Dokumente werden für den Seefracht-Export benötigt?

                                                                                                      Generell benötigte Dokumente

                                                                                                      • Speditionsauftrag/Versandverfügung
                                                                                                        Mit Angabe von Empfänger, Lieferkondition, Sendungsdaten (Inhalt, Anzahl der Packstücke, Gewicht, Abmessungen, warenspezifische Angaben), letzter Verschiffungstermin, sonstige wichtige Informationen bezüglich Transportvorschriften.
                                                                                                      • Rechnung
                                                                                                        Handels- oder Proforma-Rechnung mit Wert für alle angeführten Güter, auch bei Waren, die kostenlos oder auf Garantie geliefert werden.
                                                                                                      • Ausfuhrerklärung/Einheitspapier (EU)
                                                                                                        Eine Ausfuhranmeldung muss bei Ausfuhren von Waren aus der Europäischen Union in elektronischer Form abgegeben werden.

                                                                                                      Bedingt benötigte Dokumente

                                                                                                      • Akkreditiv-Kopie
                                                                                                        Nötig, wenn Sie per „Letter of Credit“ verkaufen, um die Transportdokumente den Bedingungen entsprechend ausstellen zu können. Die Akkreditiv-Kopie so früh als möglich, am besten bereits in der Anfragephase, jedenfalls bei Auftragserteilung an den Spediteur übermitteln

                                                                                                      • Ausfuhrbewilligung
                                                                                                        Ob diese Bewilligung erforderlich ist, hängt von der Art der Ware und dem Bestimmungsland ab. Für Rückfragen steht unser Zollservice gerne zur Verfügung.

                                                                                                      • Wooden Packing Declaration
                                                                                                        Für den Import in viele Länder müssen Holzverpackungen (Paletten, Verschläge, Kisten) zwingend nachweislich dem ISPM-Nr.-15-Standard für Verpackungsholz entsprechen.

                                                                                                      • Andere Dokumente
                                                                                                        Wie tierärztliche Zeugnisse, Gefahrgut-Deklarationen etc.

                                                                                                      2.2. Welche Dokumente werden für den Seefracht-Import benötigt?

                                                                                                      Generell empfehlen wir, dass der Sendung eine Handelsrechnung und/oder eine Packliste beigefügt wird. Dadurch können eventuelle Unklarheiten bereits während des Transportes (z. B. bei Umschlag im Hafen) frühzeitig und ohne Zeitverzögerung beseitigt werden.

                                                                                                      • B/L (Konnossement)
                                                                                                        Bill of Lading (Transportdokument, ausweisend den Seetransport von Abgangsort bis Bestimmungsort bzw. Verladehafen bis Bestimmungshafen) = durch Indossament übertragbares Traditionspapier, wenn „to order“ bzw. „to order benannter consignee“ ausgestellt.
                                                                                                      • Dokumente zur Verzollung
                                                                                                        Handelsrechnung zweifach, eventuell Vidierung, Packliste, Ursprungszeugnis – bei Waren aus präferenzberechtigten Ländern sollte unbedingt ein Präferenz-Ursprungszeugnis vorliegen, da sich dadurch der Zollsatz verringern kann!
                                                                                                      • Import von einfuhrbewilligungspflichtigen Waren
                                                                                                        Der Import von bestimmten Waren (z. B. Bekleidung) unterliegt teilweise strengen Bestimmungen. Dabei ist in vielen Fällen eine Einfuhrbewilligung erforderlich. Welche Dokumente zur Erlangung einer Einfuhrbewilligung erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Ursprungs- oder Handelsland. Meist kann die Einfuhrbewilligung schon vor Eintreffen der Sendung beantragt werden, wenn Sie die notwendigen Dokumente von Ihrem Lieferanten rechtzeitig anfordern.

                                                                                                      2.3. Konnossement-Arten

                                                                                                      Das Transportdokument (Konnossement oder B/L Bill of Lading) dient als:

                                                                                                      • Bestätigung, dass die Sendung durch den Verfrachter übernommen wurde
                                                                                                      • Bestätigung über den Frachtvertrag
                                                                                                      • Begebbares Wertpapier (Traditionspapier)

                                                                                                      Konnossement-Bedingungen

                                                                                                      Auf einer Seite dieses Dokuments sind die Bedingungen des Carriers vermerkt, in dessen Namen das Konnossement ausgestellt wird. Die Angaben über Shipper, Consignee, Warenbeschreibung etc. werden auf der anderen Seite eingetragen. Üblicherweise wird von Banken im Akkreditiv ein „shipped on board“ Bill of Lading verlangt.

                                                                                                      Folgende Daten muss ein Konnossement enthalten

                                                                                                      • Name des Verfrachters
                                                                                                      • Name des Versenders (kann auch Spediteur sein)
                                                                                                      • Name des Schiffes
                                                                                                      • Name des Empfängers
                                                                                                      • Beladehafen
                                                                                                      • Bestimmungshafen
                                                                                                      • Ladungsangaben
                                                                                                      • Prepaid oder Collect
                                                                                                      • Ort und Tag der Ausstellung
                                                                                                      • Delivery Agent
                                                                                                      • Anzahl der ausgestellten Originale
                                                                                                      • On-Board-Vermerk

                                                                                                      Port-Port Bill of Lading

                                                                                                      Von Verladehafen (port of loading) zu Bestimmungshafen (port of discharge).

                                                                                                      Multimodal Combined Transport Bill of Lading

                                                                                                      Von benanntem Beladeort (place of receipt) zu benanntem Bestimmungsort (place of delivery).

                                                                                                      FIATA-B/L

                                                                                                      Ist ein Multimodal Combined Transport Bill of Lading, das in der Regel von Spediteuren ausgestellt wird.

                                                                                                      Indossant

                                                                                                      Ist jener, der ein durch Indossament übertragbares Papier indossiert und damit die Rechte aus dem Wertpapier auf einen anderen überträgt.

                                                                                                      Indossament

                                                                                                      Wie im Wechselverkehr ist auch eine Indossierung der Konnossemente erforderlich, um die Rechte aus dem B/L auf Dritte zu übertragen bzw. um den Auslieferungsanspruch gegenüber dem Carrier geltend zu machen. Ein weiteres Indossament hat der Empfänger zu leisten, um die Ladung vom Carrier zur Auslieferung freistellen zu lassen.

                                                                                                      2.4. Was ist ein Container?

                                                                                                      Im Grunde wird hier das Prinzip der Fließbandproduktion auf das Transportwesen angewandt. Das Entscheidende dabei ist die Standardisierung. Die genormten Container sind daher auf verschiedenen Transportmitteln einsetzbar. Die Größe eines Containers ist an den Erfordernissen des Straßen-, Eisenbahn- oder Seetransportes orientiert.

                                                                                                      2.5. Die gängigsten Seefrachtcontainer mit Maßen

                                                                                                      Hierbei handelt es sich um Richtwerte.

                                                                                                      Box-Container für die Seefracht in 20 ft bzw. 40ft Ausführung

                                                                                                       

                                                                                                      20’ bzw. 40’ Box-Container

                                                                                                      Türhöhe beachten (durchschnittlich 2,25 m, fallweise nur 2,10 m), geeignet für normale Ladung
                                                                                                      ca. Innenmaße (L x B x H):
                                                                                                      20 Fuß = 5,90 x 2,35 x 2,35 m = 32,58 m3
                                                                                                      40 Fuß = 12,00 x 2,35 x 2,35 m = 66,27 m3

                                                                                                       

                                                                                                      Flatrack Seefrachtcontainer in 20 ft bzw. 40ft Ausführung

                                                                                                       

                                                                                                      20’ bzw. 40’ Flatrack

                                                                                                      Speziell für voluminöse bzw. überbreite Ladungen
                                                                                                      ca. Innenmaße (L x B x H):
                                                                                                      20 Fuß = 5,90 x 2,40 x 2,25 m
                                                                                                      40 Fuß = 12,00 x 2,40 x 2,25 m

                                                                                                      Open Top Seefracht Container in 20 ft bzw. 40 ft Ausführung

                                                                                                       

                                                                                                      20’ bzw. 40’ Open Top-Container

                                                                                                      Mit abnehmbarer Plane, speziell für hohe Ladungen, Beladung von oben möglich
                                                                                                      ca. Innenmaße (L x B x H)
                                                                                                      20 Fuß = 5,90 x 2,35 x 2,35 m = 32,58 m3
                                                                                                      40 Fuß = 12,00 x 2,35 x 2,35 m = 66,27 m3
                                                                                                      in gauge= Open Top, ohne Überhöhe
                                                                                                      out of gauge = Open Top, mit Überhöhe

                                                                                                      Kühl-Container für die Seefracht in 20 ft bzw. 40 ft Ausführung

                                                                                                       

                                                                                                      20’ bzw. 40’ Kühl-Container

                                                                                                      Speziell für temperaturempfindliche Waren
                                                                                                      ca. Innenmaße (L x B x H):
                                                                                                      20 Fuß = 5,45 x 2,26 x 2,25 m = 27,7 m3
                                                                                                      40 Fuß = 11,55 x 2,27 x 2,20 m = 57,8 m3
                                                                                                      ca. Türhöhe (B x H)
                                                                                                      20 Fuß = 2,26 m x 2,20 m
                                                                                                      40 Fuß = = 2,27 m x 2,17 m

                                                                                                      High Cube Seefrachtcontainer 40ft

                                                                                                       

                                                                                                      40’ High Cube-Container

                                                                                                      Speziell für leichte und voluminöse Waren,
                                                                                                      ca. Innenmaße (L x B x H):
                                                                                                      40 Fuß = 12,00 x 2,35 x 2,69 m = 75,86 m3
                                                                                                      ca. Türhöhe (B x H)
                                                                                                      40 Fuß = 2,34 m x 2,59 m

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Weitere Container-Typen

                                                                                                      • Bulk-Container
                                                                                                        Speziell für Schüttgut, wie z. B. Getreide 
                                                                                                      • Tank-Container
                                                                                                        Speziell für Flüssigkeiten. Ausgewählte Container werden ausschließlich für den Transport von Lebensmitteln eingesetzt.
                                                                                                      • Ventilierter Container
                                                                                                        Speziell für Ladung, die belüftet werden muss.

                                                                                                      2.6. Varianten des Seetransports

                                                                                                      LCL (Less than container load)

                                                                                                      Bei LCL-Sendungen (auch Stückgut genannt) ist das Volumen und/oder das Gewicht der einzelnen Sendungen zu gering, um einen kompletten Container zu füllen. In der Praxis werden daher mehrere LCL-Sendungen (auch unterschiedlicher Versender, jedoch mit gleichem Bestimmungshafen) im Verschiffungshafen in einen Container zusammengeladen (= Sammelcontainer)

                                                                                                      FCL (Full container load)

                                                                                                      Komplette Container werden geladen, wenn z. B.:

                                                                                                      • das Volumen und das Gewicht der Sendung entsprechend groß sind, sodass der Transport in einem exklusiven Container wirtschaftlich ist

                                                                                                      • die Beschaffenheit der Ware bzw. die erforderliche Ladungssicherung die Verwendung eines exklusiven Containers erfordern

                                                                                                      • ein Zusammenladen mit anderen Waren verboten ist. Für Beladung und Ladungssicherung eines Containers ist der Versender verantwortlich. Viele Reedereien haben europaweit sogenannte Inland-Container-Depots, die außerhalb der Häfen und meist in der Nähe wichtiger Wirtschaftszentren liegen. Dort werden die jeweiligen Leer-Container zwischengelagert, um bei Bedarf kostengünstiger und schneller für die Beladung zur Verfügung gestellt zu werden. Standard- oder Box-Container sind in der Regel in diesen Depots verfügbar bzw. können dort leer deponiert werden. Spezialequipment, wie z. B. Open Top-Container oder Kühl-Container, müssen meistens vom Hafen leer vorgeholt werden. Dafür ist eine entsprechende Vordispositionszeit einzurechnen. Zu beachten ist, dass es bestimmte Reedereien gibt, die die Bereitstellung/Rückführung nicht in jedem Inlandsdepot akzeptieren. Fragen Sie Ihren Gebrüder Weiss-Seefracht-Spezialisten.

                                                                                                      Break Bulk

                                                                                                      Unter dem Begriff Break Bulk versteht man Sendungen, die aufgrund ihrer Abmessung, ihres Gewichts oder anderer Beschaffenheitskriterien nicht in Containern verladbar sind oder bei denen Transport in Containern unwirtschaftlich wäre. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Wahl des entsprechenden Schiffes sowie auf die Möglichkeiten der Manipulation im Verschiffungs- und Bestimmungshafen zu legen.

                                                                                                      RO/RO-Verkehr (Roll on/Roll off)

                                                                                                      Viele Fahrtgebiete werden auch mit RO/ROSchiffen angefahren. Hier wird die Möglichkeit angeboten, auf eigener Achse rollende Ware (z. B. Lkw, Busse, Autos, Baumaschinen etc.) direkt in die Schiffe zu fahren. Diese werden im Schiff, ähnlich wie in einer Fähre, verstaut und gesichert.

                                                                                                      Bulk-Ladungen

                                                                                                      Schüttgutladungen (z. B. Getreide) werden in erster Linie im Waggon im Hafen angeliefert bzw. vom Hafen abtransportiert, da diese Ladungen meist aus größeren Mengen bestehen. Die Umladung im Hafen erfolgt direkt vom Waggon in das Schiff bzw. umgekehrt.

                                                                                                      2.7. Gefahrgut im Seeverkehr

                                                                                                      Bei Seefrachttransporten gibt es genau einzuhaltende Vorschriften über den Transport von Gefahrgütern. Wussten Sie eigentlich, dass auch übliche Werbegeschenke Gefahrgüter sein können? Beispiele hierfür sind gefüllte Gasfeuerzeuge, Streichhölzer, Kleber etc. Aber auch in kompletten Geräten verstecken sich oft gefährliche Einrichtungen – z. B. Geräte mit Batterien, Gaskartuschen etc.

                                                                                                      Falls Sie nicht selbst Produzent sind, sollten Sie sich genau über Ihre Waren informieren. Denn wenn es (bedingt durch nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut) zu einem Unfall kommt, ist ausschließlich der Absender bzw. der Auftraggeber für den entstandenen Schaden haftbar.

                                                                                                      Achtung: Alle Gefahrgüter müssen als solche deklariert werden und entsprechend den IMDGund ADR-Regulations, bzw. bei Vor-/Nachlauf per Bahn auch RID-Regulations, verpackt werden. Die IMO-Declaration for Dangerous Goods muss vom Versender im Original ausgestellt und unterfertigt werden. Eine Kopie der IMO-Declaration sollte vor Transportbeginn an den Transportunternehmer gesendet werden. Wichtig: Den exakten technischen Namen der Ware, Gefahrgutklasse und UN-Nummer in jeder Korrespondenz beschreiben.

                                                                                                      2.8. Fachbegriffe zur Seefracht

                                                                                                      Automated Manifest System = Sicherheitsrelevante Informationen über Sendung, Absender und Empfänger an die Behörden des Bestimmungslandes

                                                                                                        Bunker Adjustment Factor (Ausgleich zu wechselnden Treibstoffkosten)

                                                                                                          Bill of Lading (Transportdokument, ausweisend den Seetransport vom Abgangsort bis Bestimmungsort) = Traditionspapier

                                                                                                            Currency Adjustment Factor (Ausgleich zu Kursschwankungen bei verschiedenen Währungen)

                                                                                                              Container Freight Station (Lager, an dem Sammelcontainer beoder entladen werden)

                                                                                                                Container Yard (Ort, wohin beladene Container zur Verschiffung oder Weiterlieferung angeliefert werden)

                                                                                                                  Carrier’s Haulage: Inlandstransport zum bzw. vom Hafen wird durch die Reederei durchgeführt

                                                                                                                    Congestion Surcharge (Zuschlag für Wartezeiten in Häfen)

                                                                                                                      Cubic Feet (Kubikfuß)

                                                                                                                        Im Containerverkehr: Mehrkosten, die verrechnet werden, wenn ein Container länger als die vereinbarte Demurrage-freie Zeit am Containerdepot im Hafen oder im Inland steht

                                                                                                                          Im Containerverkehr: Mehrkosten, die verrechnet werden, wenn ein Container länger als die vereinbarte Detention-freie Zeit nicht in den Gewahrsam der Reederei zurückgeliefert wird

                                                                                                                            Elektronische Summ– arische Voranmeldung

                                                                                                                              Estimated time of arrival (geplante Schiffsankunft)

                                                                                                                                Estimated time of departure (geplante Schiffsabfahrt)

                                                                                                                                  Full container load (Vollcontainer-Service)

                                                                                                                                      Container von einem Versender zu einem Empfänger

                                                                                                                                          Sendungen von einem Absender für mehrere Empfänger in einem Container

                                                                                                                                              Forwarding Agent Certificate of Receipt = internationaler Spediteur-Übernahmeschein

                                                                                                                                                  Fourty foot equivalent unit (40’ Container-Einheit)

                                                                                                                                                      Less than container load (Stückgutsendungen)

                                                                                                                                                        Sendungen mehrerer Absender für einen Empfänger in einem Container

                                                                                                                                                          Teillieferungen, die in der Containerfrachtstation zu einem Container zusammengefasst und am Bestimmungsort wieder geteilt werden

                                                                                                                                                                Low Sulfur Surcharge: Zuschlag für schwefelarmen Treibstoff, dessen Verwendung in einigen Fahrtgebieten gesetzlich vorgeschrieben ist

                                                                                                                                                                  Merchant’s Haulage: Inlandstransport zum bzw. vom Hafen wird durch den Spediteur durchgeführt

                                                                                                                                                                    Motor Ship (Hochseeschiff)

                                                                                                                                                                      Motor Vessel (Hochseeschiff)

                                                                                                                                                                        Non-negotiable Seaway Bill (nicht begebbarer Seefrachtbrief)

                                                                                                                                                                          Zusätzlich zu benachrichtigende Adresse

                                                                                                                                                                            Port of loading (Ladehafen)

                                                                                                                                                                              Port of discharge (Entladehafen)

                                                                                                                                                                                    Vom Terminal in Rechnung gestellte Kosten, die bei Überschreitung der vereinbarten lagerfreien Zeit anfallen

                                                                                                                                                                                        Container-Entladung

                                                                                                                                                                                            Container-Beladung

                                                                                                                                                                                                Through Bill of Lading

                                                                                                                                                                                                  Twenty foot equivalent unit (20’ ContainerEinheit)

                                                                                                                                                                                                    Terminal Handling Charge (Umschlagskosten für Container)

                                                                                                                                                                                                      Transit Time (Laufzeit)

                                                                                                                                                                                                        Verified Gross Mass = Gesamtbruttomasse eines beladenen Containers, inkl. Eigenmasse des Containers (Tara) und allem, was sich im beladenen Container befindet, wie Ladung, Lademittel, Sicherungsmaterial, Verpackung ...

                                                                                                                                                                                                          War Risk Surcharge (Kriegszuschlag)

                                                                                                                                                                                                            Weight or Measurement (Verrechnung der Seefracht aufgrund der Tonnen oder Kubikmeter, je nachdem, was höher ist)

                                                                                                                                                                                                              3. Allgemeines

                                                                                                                                                                                                              In diesem Abschnitt finden Sie allgemeine Informationen zu den Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Luft- und Seefrachtransporte relevant sind.

                                                                                                                                                                                                              3.1. Incoterms – Regeln für den internationalen Warenhandel

                                                                                                                                                                                                              Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer ICC ausgearbeitet und festgelegt. Sie dienen Verkäufer und Käufer zur Festlegung von Gefahrenübergang und Kostenübergang sowie bestimmter Pflichten in deren Kaufvertrag. Die Incoterms werden regelmäßig überarbeitet, um den sich ändernden Handelsund Transportanforderungen zu entsprechen.

                                                                                                                                                                                                              Die aktuellste Version der Incoterms sind die Incoterms® 2020. Verkäufer und Käufer sollten in ihrem Kaufvertrag klar definieren, auf welche Version der Incoterms sich ihre Vereinbarung bezieht (z. B. Incoterms® 2020). Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass zu jedem Incoterm auch der benannte Ort festgelegt und möglichst genau definiert wird.

                                                                                                                                                                                                              3.2. Versicherungspflicht, Gefahr- und Kostenübernahme nach den Incoterms

                                                                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                                                                              Noch Fragen? Auf unserer Incoterms-Seite finden Sie detaillierte Informationen zu allen Lieferklauseln.

                                                                                                                                                                                                              3.3. Internationales Transportrecht – Haftung des Beförderers

                                                                                                                                                                                                              Das Privatrecht zu grenzüberschreitenden Beförderungen ist weitgehend durch internationale Übereinkommen bestimmt. Abhängig von den involvierten Staaten und der Transportart (Straßen-, Schienen-, Luft-, Seetransport, Binnenschifffahrt) können auf die Beförderungsverträge unterschiedliche Regelwerke zur Anwendung kommen.

                                                                                                                                                                                                              Wesentliche internationale Übereinkommen sind insbesondere:

                                                                                                                                                                                                              Straße

                                                                                                                                                                                                              Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

                                                                                                                                                                                                              Schiene

                                                                                                                                                                                                              Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM, Anhang B zum COTIF Übereinkommen)

                                                                                                                                                                                                              Luft

                                                                                                                                                                                                              • Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen) 
                                                                                                                                                                                                              • Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)

                                                                                                                                                                                                              See

                                                                                                                                                                                                              • Internationales Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung einzelner Regeln über die Konnossemente (Haager-Visby Regeln), abgeschlossen in Brüssel am 25. August 1924 (Haager Regeln) und am 23. Februar 1968 bzw. am 21. Dezember 1979 (Visby-Regeln) 
                                                                                                                                                                                                              • Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1978 über die Beförderung von Gütern auf See (Hamburg-Regeln)

                                                                                                                                                                                                              Ein Hauptzweck dieser Übereinkommen ist die Regelung und Begrenzung der Haftung des Beförderers. Diese Regelungen zeichnen sich besonders durch Ihren zwingenden Charakter aus.

                                                                                                                                                                                                              Haftungshöchstgrenzen

                                                                                                                                                                                                              Bei Beschädigung oder Verlust des Gutes nach den oben erwähnten internationalen Übereinkommen gelten die folgenden Haftungshöchstgrenzen:

                                                                                                                                                                                                              CMR8,33 SZR* je kg
                                                                                                                                                                                                              CIM17 SZR* je kg
                                                                                                                                                                                                              Warschauer Abkommen250 Goldfranken je kg (=in AT: 16,67 SZR* je kg)
                                                                                                                                                                                                              Montrealer Übereinkommen22 SZR* je kg
                                                                                                                                                                                                              Haager-Visby-Regeln2 SZR* je kg oder 666,67 SZR* je Einheit
                                                                                                                                                                                                              Hamburg-Regeln2,5 SZR* je kg oder 835 SZR* je Einheit

                                                                                                                                                                                                              Es können auf nationaler Ebene ergänzend zu den internationalen Übereinkommen weitere oder abweichende Rechtsgrundlagen zur Anwendung kommen. Letzteres gilt insbesondere, wenn die internationalen Übereinkommen mangels Ratifikation durch die jeweiligen Staaten nicht anwendbar sind.

                                                                                                                                                                                                              Bei innerstaatlichen Beförderungen hingegen ergeben sich die einschlägigen Regelungen aus den jeweiligen nationalspezifischen Rechtsgrundlagen. Auch diese sehen regelmäßig bestimmte Haftungsgrenzen/-beschränkungen vor.

                                                                                                                                                                                                              Transportversicherung

                                                                                                                                                                                                              Aufgrund von Haftungsgrenzen/-beschränkungen ist der Wert der Ware im Schadensfall oftmals nicht entsprechend gedeckt. Mit einer Transportversicherung können Warenschäden unabhängig von Haftungstatbeständen/-höchstgrenzen versichert werden. Es handelt sich dabei um eine Sachschadenversicherung gegen typische bei der Beförderung auftretende Gefahren, welche – bei entsprechender Eindeckung – den tatsächlichen Warenschaden abdeckt, und zwar unabhängig davon, ob der Beförderer für den Schaden haftet

                                                                                                                                                                                                              3.4. Umrechnungstabelle für Luft- und Seefracht

                                                                                                                                                                                                              Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen treffen Sie oft auf Maßangaben, die nicht überall üblich sind. Die nachstehenden Tabellen sollen Ihnen helfen, diese „exotischen“ Werte in die gebräuchlichen Einheiten umzurechnen.

                                                                                                                                                                                                              Längenmaße

                                                                                                                                                                                                              1 Inch              2,5400 cm       
                                                                                                                                                                                                              1 Fuß0,3048 m
                                                                                                                                                                                                              1 Yard0,9144 m
                                                                                                                                                                                                              1 Meile1,6093 km
                                                                                                                                                                                                              1 cm0,3937 Inch
                                                                                                                                                                                                              1 m3,2808 Fuß
                                                                                                                                                                                                              1 m1,0936 Yard
                                                                                                                                                                                                              1 km0,6214 Meilen

                                                                                                                                                                                                              Raummaße

                                                                                                                                                                                                              1 Inch3               16,387 cm3    
                                                                                                                                                                                                              1 Fuß30,0283 m3
                                                                                                                                                                                                              1 cm30,0610 Inch3
                                                                                                                                                                                                              1 m335,3156 Fuß3
                                                                                                                                                                                                              1 Yard30,7646 m3
                                                                                                                                                                                                              1 m31,3079 Yard3

                                                                                                                                                                                                              Flächenmaße

                                                                                                                                                                                                              1 Inch2               6,452 cm2
                                                                                                                                                                                                              1 Fuß20,0929 m2
                                                                                                                                                                                                              1 cm20,1550 Inch2
                                                                                                                                                                                                              1 m210,7639 Fuß2
                                                                                                                                                                                                              1 Yard20,8361 m2
                                                                                                                                                                                                              1 m21,1960 Yard2

                                                                                                                                                                                                              Gewichte

                                                                                                                                                                                                              1 Pound (LBS)0,4536 kg
                                                                                                                                                                                                              1 Unze (OZ)28,3495 g
                                                                                                                                                                                                              1 kg2,2046 Pound
                                                                                                                                                                                                              1 g0,0353 Unzen

                                                                                                                                                                                                              3.5. Luft- und Seefracht FAQs

                                                                                                                                                                                                              Welche Dokumente benötigen Sie für den Seefracht Export?

                                                                                                                                                                                                              Folgende Dokumente sind für Export Sendungen in der Seefracht relevant:

                                                                                                                                                                                                              • Speditionsauftrag/Versandverfügung: Enthält Details zu Empfänger, Lieferkonditionen, Sendungsdaten wie Inhalt, Anzahl der Packstücke, Gewicht, Abmessungen und spezifische Warenangaben, letzter Verschiffungstermin und relevante Transportvorschriften.
                                                                                                                                                                                                              • Rechnung: Handels- oder Proforma-Rechnung mit dem Wert aller Güter, einschließlich kostenloser oder auf Garantie gelieferter Waren.
                                                                                                                                                                                                              • Ausfuhrerklärung/Einheitspapier (EU): Elektronische Ausfuhranmeldung für Warenexporte aus der EU.
                                                                                                                                                                                                              • Akkreditiv-Kopie: Erforderlich bei Verkäufen per „Letter of Credit“, um Transportdokumente entsprechend auszustellen.
                                                                                                                                                                                                              • Ausfuhrbewilligung: Abhängig von Warenart und Bestimmungsland; für Rückfragen steht der Zollservice zur Verfügung.
                                                                                                                                                                                                              • Wooden Packing Declaration: Nachweis, dass Holzverpackungen dem ISPM-Nr.-15-Standard entsprechen.
                                                                                                                                                                                                              • Weitere Dokumente: Tierärztliche Zeugnisse, Gefahrgut-Deklarationen etc.

                                                                                                                                                                                                                  Ein zentrales Regelwerk im internationalen Warenverkehr bilden die Incoterms®, die von der Internationalen Handelskammer ICC ausgearbeitet und veröffentlicht werden. Sie dienen Verkäufer und Käufer zur Festlegung von Gefahrenübergang und Kostenübergang sowie bestimmter Pflichten in deren Kaufvertrag. Die Incoterms werden regelmäßig überarbeitet, um den sich ändernden Handels- und Transportanforderungen gerecht zu werden. Die aktuellste Version sind die Incoterms 2020.

                                                                                                                                                                                                                  Ebenfalls relevant ist das internationale Transportrecht. Das Privatrecht zu grenzüberschreitenden Beförderungen ist weitgehend durch internationale Übereinkommen bestimmt. Abhängig von den involvierten Staaten und der Transportart können auf die Beförderungsverträge unterschiedliche Regelwerke zur Anwendung kommen. Dazu zählen beispielsweise das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), das Warschauer Abkommen und das Montraler Abkommen in der Luftfracht oder die Haager Regeln und Hamburg-Regeln in der Seefracht.

                                                                                                                                                                                                                    Seefracht-Typen

                                                                                                                                                                                                                    Grundsätzlich kann zwischen den folgenden Arten der Seefracht unterschieden werden:

                                                                                                                                                                                                                    1. LCL (Less than Container Load): Diese Option wird für Sendungen genutzt, die nicht groß genug sind, um einen ganzen Container zu füllen. Mehrere LCL-Sendungen werden in einem Sammelcontainer zusammengefasst.

                                                                                                                                                                                                                    2. FCL (Full Container Load): FCL wird gewählt, wenn eine Sendung ausreichend groß ist, um einen ganzen Container zu füllen, oder wenn spezielle Anforderungen an die Ladungssicherung oder die Exklusivität des Transports gestellt werden.

                                                                                                                                                                                                                    3. Break Bulk: Für Güter, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts oder spezifischer Anforderungen nicht in Containern transportiert werden können oder bei denen der Containertransport unwirtschaftlich wäre.

                                                                                                                                                                                                                    4. RO/RO (Roll on/Roll off): Diese Methode eignet sich für rollende Ladung wie Fahrzeuge und Baumaschinen, die auf eigener Achse in das Schiff gefahren und dort gesichert werden.

                                                                                                                                                                                                                    5. Bulk-Ladungen: Für den Transport von Schüttgut wie Getreide, das in großen Mengen direkt vom Waggon in das Schiff oder umgekehrt umgeladen wird.

                                                                                                                                                                                                                    Jede dieser Varianten hat spezifische Vorteile und wird basierend auf den Anforderungen der zu transportierenden Güter sowie den logistischen und wirtschaftlichen Überlegungen ausgewählt.

                                                                                                                                                                                                                      Für Luftfrachtsendungen gelten spezifische Zoll- und Ladungsbestimmungen. Sendungen außerhalb der EU müssen den Zollvorschriften des Abgangs- und Ankunftslandes entsprechen und können daher nur über Flughäfen abgewickelt werden, die für die Zollabfertigung ausgestattet sind, sogenannte „Customs Airports“. Zudem gibt es je nach Flugzeugtyp und Zielort Beschränkungen hinsichtlich der Dimensionen und des Bruttogewichts der Fracht. Die Ladbarkeit eines Packstücks kann von dessen Höhe, Breite und Länge abhängen, was bedeutet, dass selbst geringfügige Unterschiede in den Maßen darüber entscheiden können, ob eine Ware mit einem bestimmten Flugzeugtyp transportiert werden kann oder nicht.

                                                                                                                                                                                                                        Welche Dokumente benötigen Sie für eine Export Sendung?

                                                                                                                                                                                                                        In der Regel benötigen Sie für Luftfrachtsendungen folgende Dokumente:

                                                                                                                                                                                                                        • Speditionsauftrag/Versandverfügung: Enthält Informationen über Absender, Empfänger, Inhalt, Lieferkonditionen, Anzahl der Packstücke und Gewicht.
                                                                                                                                                                                                                        • Rechnungen: Handels- oder Proforma-Rechnung mit dem Wert aller Güter, auch bei kostenlosen oder Garantie-Lieferungen.
                                                                                                                                                                                                                        • Ausfuhrerklärung (EX 1): Einheitspapier (EU) zur Zollabfertigung für Güter gemäß gesetzlicher Bestimmungen (ausgenommen Fleisch, Wurst etc.).
                                                                                                                                                                                                                        • Akkreditiv-Kopie (L/C): Bei Verkauf per „Letter of Credit“.
                                                                                                                                                                                                                        • Ausfuhrgenehmigung: Falls erforderlich.
                                                                                                                                                                                                                        • Wooden Packing Declaration: Nachweis, dass Holzverpackungen dem ISPM-Nr.-15-Standard entsprechen.
                                                                                                                                                                                                                        • Non Wooden Packing Declaration: Erklärung, dass keine Holzverpackungen verwendet wurden.
                                                                                                                                                                                                                        • Sonstige Dokumente: Wie z.B.: tierärztliche Zeugnisse, Gefahrgut-Deklarationen etc. 

                                                                                                                                                                                                                          Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne