Die slowakische Regierung hat mit der Regierungsverordnung Nr. 418/2024 Slg. die EU-Wegekostenrichtlinie umgesetzt und damit die Mauttarife um einen weiteren Tarifbestandteil – die CO2-Emissionen ergänzt.
Per 1. Juli 2025 setzen sich daher die Mautsätze wie folgt zusammen:
Die Höhe der Maut ist abhängig von der Achsanzahl, der Schadstoffklasse, der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke (abhängig von der Art der mautpflichtigen Straßenkategorie) sowie der CO2-Emissionsklasse des Fahrzeugs.
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