Ob brennbare Flüssigkeiten, ätzende Chemikalien oder auf den ersten Blick unscheinbare Alltagsprodukte wie Waschmittel oder Kosmetika – Wenn es um den Transport von Gefahrgut geht, greifen strenge gesetzliche Regelungen und klar verteilte Verantwortlichkeiten. Denn schon kleine Fehler bei der Deklaration, Verpackung oder Kennzeichnung können schwerwiegende Folgen haben. Auf dieser Seite nehmen wir die wichtigsten Aspekte des Gefahrguttransports genauer unter die Lupe.
Unter dem Begriff Gefahrgut werden alle Stoffe und Gegenstände erfasst, die beim Transport für Mensch und Umwelt gefährlich werden könnten. Dazu gehören auch Gegenstände, bei denen man nicht auf Anhieb an Gefahrgut denkt:
Gefahrgüter müssen vom Absender als solche deklariert, korrekt gekennzeichnet und entsprechend verpackt werden. Die für die Deklaration erforderlichen Angaben finden sich im Sicherheitsdatenblatt der Ware unter Punkt 14. Der/die HerstellerIn der Ware ist verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt auf dem aktuellen Stand zu halten und auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Beförderungspapiere mit der entsprechenden Deklaration sind dem/der FahrerIn vor Fahrtantritt zu übergeben.
Werden die Vorschriften für den Gefahrguttransport nicht eingehalten, drohen bei einer Kontrolle empfindliche Strafen für alle Beteiligten. In einem solchen Fall erhalten in der Regel der Absender, der Kunde, der Fahrer und die Spedition einen Bußgeldbescheid. Das bedeutet, dass sich alle Beteiligten umfassend mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Die Verantwortung kann weder vom Kunden auf den Spediteur abgewälzt werden noch umgekehrt.
Sollte es bedingt durch nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut zu einem Unfall kommen, ist in der Luftfracht ausschließlich der Absender für den entstandenen Schaden haftbar.
Es ist also essenziell, über den genauen Inhalt der Sendung Bescheid zu wissen! Alle Gefahrgüter müssen deklariert werden (Formular: Shippers Declaration for Dangerous Goods) und den Vorschriften entsprechend verpackt sein.
Die „Shippers Declaration for Dangerous Goods“ muss vom Absender unterschrieben werden und beinhaltet alle wichtigen Angaben zum Produkt, die vorgeschriebene Verpackung sowie die UN-Nummer (Gefahrgut-Kennnummer des Produkts).
Um Gefahrgut zu deklarieren, benötigen Sie gewisse Details, z. B.:
Es gibt laufend Änderungen der Vorschriften, beispielsweise bzgl. der Unbedenklichkeitserklärung oder dem bekannten Versender. Für Exportsendungen ist gemäß einer EU-Verordnung derzeit eine schriftliche Sicherheitserklärung zur Anerkennung des Status als „Bekannter Versender“ erforderlich. (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern).
Die Experten-Teams von Gebrüder Weiss können Ihnen genau Auskünfte zu den Gefahrgutvorschriften geben. Für aktuelle Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr lokales Air & Sea-Büro.
Auch in der Seefracht gilt: Sollte es (bedingt durch nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut) zu einem Unfall kommen, ist ausschließlich der Absender bzw. der Auftraggeber für den entstandenen Schaden haftbar.
Alle Gefahrgüter müssen deklariert werden (Formular: „IMO Declaration for Dangerous Goods”) und entsprechend den Vorschriften des IMDG-Codes bzw. der ADR-Regulations (bzw. bei Vor-/Nachlauf per Bahn auch der RID-Regulations) verpackt werden. Das Formular „IMO Declaration for Dangerous Goods” muss vom Versender im Original ausgestellt und unterzeichnet werden. Eine Kopie der IMO-Deklaration sollte vor Transportbeginn an den Transportunternehmer gesendet werden.
Wichtig: Beschreiben Sie in jeder Korrespondenz den exakten technischen Namen der Ware, die Gefahrgutklasse und die UN-Nummer.
Es gibt fortlaufende Änderungen der Vorschriften im IMDG-Code. Auch hier beraten Sie die Fachleute von Gebrüder Weiss gerne.
ADR
ADR ist die Abkürzung für "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route". Es ist ein internationales Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Verpackung, Kennzeichnung, Fahrzeugausrüstung und Schulungspflichten und ist die zentrale Grundlage im Gefahrgutbereich.
UN-Nummer
Von den Vereinten Nationen vergebene vierstellige Kennzahl zur eindeutigen Identifizierung eines Gefahrgutes. Sie wird weltweit verwendet und muss auf Verpackungen, Versandpapieren und Fahrzeugen angegeben werden.
Gefahrzettel (Gefahrgutkennzeichnung)
Piktogramme, die auf Verpackungen und Fahrzeugen angebracht werden, um Art und Klasse des Gefahrguts visuell kenntlich zu machen (z. B. Flamme für entzündliche Stoffe). Sie dienen der schnellen Erkennung im Notfall.