Mautgebühren Slowakei

Stand 01.01.2010

Die Slowakische Republik hat mit Gesetz Nr. 25/2007 die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen angeordnet. Laut Anordnung der Regierung der SR Nr. 350/2007 gilt die Maut seit 01.01.2010 zunächst für Schnellstraßen und Autobahnen sowie gewisse Bundesstraßen. Verrechnet wird pro Kilometer, die Höhe ist abhängig von der Schadstoffklasse dem zulässigen Gesamtgewicht und der Achsanzahl des Fahrzeuges. Als Basis dafür verwendet Gebrüder Weiss das Tarifmodell für Stückgutsendungen der Universität Žilina. Um Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten, werden diese Kosten auf der Rechnung als separate Tarifposition ausweisen.

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