Mautgebühren Schweiz

Stand 01.07.2021

Die Ende 2020 verschobene LSVA-Abklassifizierung wird nun wie angekündigt am 1.7.2021 durchgeführt. Mehr Informationen finden Sie hier

Damit tritt die Entscheidung des Schweizer Bundesrats in Kraft, die Verordnung für Fahrzeuge, die der LSVA unterliegen, anzupassen. Eine Veränderung der Tarife findet nicht statt. Allerdings werden die EURO-Klassen IV und V / EEV abklassiert und in die teuerste Abgabekategorie verschoben.

Die in Summe höheren LSVA-Abgaben wirken sich je nach Fahrzeugart und Einsatz unterschiedlich auf die Transportkosten aus. Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der Verlagerung des alpenquerenden Transitverkehrs auf die Schiene und Schaffung eines Anreizes zur Modernisierung des Lkw-Fuhrparks.

Stand 01.01.2017

Der Schweizerische Bundesrat hat im September 2016 die Verordnung für Fahrzeuge, die der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen, angepasst. Eine Veränderung der Tarife findet nicht statt. Allerdings werden die EURO-Klassen III bis V abgewertet, während zeitgleich der 2012 eingeführte Rabatt für EURO VI entfällt. Die in Summe höheren LSVA-Abgaben wirken sich je nach Fahrzeugart und Einsatz unterschiedlich auf die Transportkosten aus. Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der Verlagerung des alpenquerenden Transitverkehrs auf die Schiene. 

Interessante Links zum Thema Lkw-Maut

Verband der Schweizerischen Speditions- und Logistikunternehmen (SPEDLOGSWISS)

Schweizer Nutzfahrzeugverband (ASTAG)

Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)

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