Luftfrachttransporte erfordern eine präzise Planung, korrekte Dokumentation und die Einhaltung internationaler Vorschriften. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen, Abläufe und Begriffe, die für den Export und Import per Luftfracht relevant sind.
Für innergemeinschaftliche Lieferungen (innerhalb der EU) genügen eine Rechnung, ein Lieferschein oder eine Packliste mit folgenden Daten:
Im Allgemeinen genügen eine Handelsrechnung (eventuell auch B/L- oder Awb-Kopie) und eine Packliste als Begleitpapiere einer Luftfrachtsendung. Oftmals kann eine rasche Zollabfertigung aber nur dann gewährleistet werden, wenn die dafür erforderlichen Zolldokumente der Ware bereits beigelegt sind. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Daher sollte vor dem Import sorgfältig geprüft werden, welche Dokumente zolltechnisch unbedingt notwendig sind, um gegebenenfalls vergünstigte Zollsätze in Anspruch nehmen zu können. Über die jeweils gültigen Bestimmungen kann Ihnen der Gebrüder Weiss-Zollspezialist anhand von Länderlisten und Zolltarifunterlagen jederzeit Auskunft erteilen.
Werden Textilien und Bekleidung eingeführt, ist darauf zu achten, dass ab einem bestimmten Zollwert ein Ursprungszeugnis für diese Waren vorgelegt werden muss. Manche Waren dürfen generell nicht eingeführt werden. Für die Einfuhr von Textilwaren aus bestimmten Ländern ist auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Meist kann die Einfuhrgenehmigung schon vor Eintreffen der Sendung beantragt werden, wenn Sie die richtigen Dokumente von Ihrem Lieferanten rechtzeitig anfordern. Welche Dokumente notwendig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Ursprungs- und Handelsland.
Auch eine Luftfrachtsendung muss den Zollbestimmungen des Abgangs- und des Ankunftslandes entsprechen. Aus diesem Grund dürfen Luftfrachtsendungen nur von (bzw. nach) Flughäfen geschickt werden, die die notwendige Zollabfertigung ermöglichen, den sogenannten „Customs Airports“. Gerne geben wir Ihnen im Zweifelsfall Auskunft, ob der nächstgelegene Flughafen Ihres Lieferanten oder Absenders ein „Customs Airport“ ist.
Es gibt je nach Flugzeugtyp und Destination Limits in Bezug auf Dimensionen und Bruttogewicht des einzelnen Packstücks. Bei größeren Packstücken kommt es manchmal auf den Zentimeter an, ob die Ware in dem betreffenden Flugzeug verladbar ist oder nicht. Dies hängt zwar hauptsächlich von der Höhe ab, doch auch die Breite und Länge können den Transport mit einem bestimmten Flugzeugtyp undurchführbar machen.
Maximal ladbare Höhen (sofern Länge und Breite dies ermöglichen) bei einigen gängigen Flugzeugtypen
Airbus 310, 330, 340, 380 | 160 cm |
Airbus 320 | 114 cm |
Boeing 737 | 86 cm |
Boeing 747F (Frachtmaschine) | 300 cm |
Boeing 777F (Frachtmaschine) | 300 cm |
MD 80 | 70 cm |
MD 11F (Frachtmaschine) | 250 cm |
Generelle Empfehlung:
Innerhalb Europas max. | 70 cm |
nach Übersee max. | 160 cm |
Die I.A.T.A. (International Air Transport Association) hat festgelegt, in welche Länder Transporte auch UNFREI von den Fluglinien akzeptiert werden können. Aufgrund der instabilen politischen und wirtschaftlichen Situationen in vielen Ländern können diese Angaben jederzeit abgeändert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem lokalen Gebrüder Weiss-Büro.
Wenn Sie Waren exportieren, ist es in vielen Fällen notwendig, neben dem sicheren Transport auch eine sichere Zahlungsweise zu gewährleisten. Gebrüder Weiss berät Sie gerne ausführlich, wie Sie sicher zu Ihrem Geld kommen.
Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:
Dank dem weltweiten Partnernetz von Gebrüder Weiss Air & Sea ist der Nachnahmeversand in fast jedes Land der Welt möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Air & Sea-Spezialisten.
Vermerken Sie besondere Zahlungsabwicklungen unbedingt auf dem Speditionsauftrag und geben Sie Begleitpapiere mit (L/C-Kopien, Bank- und Notify-Adressen etc.). Nur so ist gewährleistet, dass die Transportdokumente entsprechend konform ausgestellt werden können.
Airwaybill (AWB)
Luftfrachtbrief
Master-Airwaybill (MAWB)
Sammelluftfrachtbrief von Spediteur zu Spediteur (Consolidation) oder wenn der Letter of Credit dies verlangt
House-Airwaybill (HAWB)
Luftfrachtbrief des Spediteurs (wird bei Sammel-Sendungen verwendet)
Carrier
Fluglinie
Air Freight Forwarder
Luftfracht-Spediteur
ULD (Unit Load Devices)
Verschiedene Lademittel im Luftfracht-Transport
Check-in
Übergeben der Ware und der Transportdokumente an die Fluglinie
Fuel Surcharge (FSC)
Variabler Treibstoffzuschlag der Fluglinien
Bonded Warehouse
Zolllager
Customs Broker
Zollagent