Luftfracht Grundlagen

Erfahren Sie mehr über die erforderlichen Dokumente, Vorschriften und Normen in der Luftfracht

Luftfrachttransporte erfordern eine präzise Planung, korrekte Dokumentation und die Einhaltung internationaler Vorschriften. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Unterlagen, Abläufe und Begriffe, die für den Export und Import per Luftfracht relevant sind.

Welche Dokumente werden für den Luftfracht-Export benötigt?

Generell benötigte Papiere

  • Speditionsauftrag/Versandverfügung
    Absender, Empfänger (Telefonnummer und Ansprechpartner), Inhalt, Lieferkonditionen, Anzahl der Packstücke, Gewicht und eventuell Versandvorschrift.
  • Rechnungen
    Handels- oder Proforma-Rechnung mit Wert für alle angeführten Güter, auch bei Waren, die kostenlos oder auf Garantie geliefert werden. Eine Proforma-Rechnung muss jedoch unbedingt den Wert aufweisen, der dem tatsächlichen Handelswert entspricht.

Dokumente für innergemeinschaftliche Lieferungen (EU)

Für innergemeinschaftliche Lieferungen (innerhalb der EU) genügen eine Rechnung, ein Lieferschein oder eine Packliste mit folgenden Daten:

  • Absender
  • Empfänger
  • Inhalt
  • Lieferkondition
  • Anzahl der Packstücke
  • Gewicht

Dokumente für außergemeinschaftliche Lieferungen (EU)

  • Ausfuhrerklärung (EX 1)
    Einheitspapier (EU) zur Zollabfertigung für Güter gemäß gesetzlicher Bestimmungen (ausgenommen Fleisch, Wurst etc.). Kann auch von Gebrüder Weiss erstellt werden.
  • Akkreditiv-Kopie (L/C)
    Wird benötigt, falls Sie per „Letter of Credit“ verkaufen, um die Transportdokumente den Bedingungen entsprechend ausstellen zu können.
  • Ausfuhrgenehmigung
    Falls erforderlich (unser Zollservice gibt gerne Auskunft, ob notwendig).
  • Wooden Packing Declaration
    Für den Import in viele Länder müssen Holzverpackungen (Paletten, Verschläge, Kisten) zwingend nachweislich dem ISPM-Nr.-15-Standard für Verpackungsholz entsprechen. Ihr lokales Air & Sea-Büro hält weitere Informationen für Sie bereit.
  • Non Wooden Packing Declaration
    Wenn Ihre Waren nicht auf Holzpaletten oder in Holzverschlägen geliefert werden, genügt eine Erklärung auf der Handels- oder Proforma-Rechnung, dass die Verpackung kein Holz enthält. Gerne besorgen wir für Sie holzfreie Paletten.
  • Andere Dokumente
    Wie tierärztliche Zeugnisse, Gefahrgut-Deklarationen etc. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne darüber.

Welche Dokumente werden für den Luftfracht Import benötigt?

Importdokumente

Im Allgemeinen genügen eine Handelsrechnung (eventuell auch B/L- oder Awb-Kopie) und eine Packliste als Begleitpapiere einer Luftfrachtsendung. Oftmals kann eine rasche Zollabfertigung aber nur dann gewährleistet werden, wenn die dafür erforderlichen Zolldokumente der Ware bereits beigelegt sind. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Daher sollte vor dem Import sorgfältig geprüft werden, welche Dokumente zolltechnisch unbedingt notwendig sind, um gegebenenfalls vergünstigte Zollsätze in Anspruch nehmen zu können. Über die jeweils gültigen Bestimmungen kann Ihnen der Gebrüder Weiss-Zollspezialist anhand von Länderlisten und Zolltarifunterlagen jederzeit Auskunft erteilen.

Import von Bekleidung

Werden Textilien und Bekleidung eingeführt, ist darauf zu achten, dass ab einem bestimmten Zollwert ein Ursprungszeugnis für diese Waren vorgelegt werden muss. Manche Waren dürfen generell nicht eingeführt werden. Für die Einfuhr von Textilwaren aus bestimmten Ländern ist auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Meist kann die Einfuhrgenehmigung schon vor Eintreffen der Sendung beantragt werden, wenn Sie die richtigen Dokumente von Ihrem Lieferanten rechtzeitig anfordern. Welche Dokumente notwendig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Ursprungs- und Handelsland.

Welche Transport- und Ladebestimmungen gelten in der Luftfracht?

Customs Airports (für Sendungen außerhalb der EU)

Auch eine Luftfrachtsendung muss den Zollbestimmungen des Abgangs- und des Ankunftslandes entsprechen. Aus diesem Grund dürfen Luftfrachtsendungen nur von (bzw. nach) Flughäfen geschickt werden, die die notwendige Zollabfertigung ermöglichen, den sogenannten „Customs Airports“. Gerne geben wir Ihnen im Zweifelsfall Auskunft, ob der nächstgelegene Flughafen Ihres Lieferanten oder Absenders ein „Customs Airport“ ist.

Ladbarkeit

Es gibt je nach Flugzeugtyp und Destination Limits in Bezug auf Dimensionen und Bruttogewicht des einzelnen Packstücks. Bei größeren Packstücken kommt es manchmal auf den Zentimeter an, ob die Ware in dem betreffenden Flugzeug verladbar ist oder nicht. Dies hängt zwar hauptsächlich von der Höhe ab, doch auch die Breite und Länge können den Transport mit einem bestimmten Flugzeugtyp undurchführbar machen.

Maximal ladbare Höhen (sofern Länge und Breite dies ermöglichen) bei einigen gängigen Flugzeugtypen

Airbus 310, 330, 340, 380160 cm
Airbus 320114 cm
Boeing 73786 cm
Boeing 747F (Frachtmaschine)300 cm
Boeing 777F (Frachtmaschine)300 cm
MD 8070 cm
MD 11F (Frachtmaschine)250 cm

Generelle Empfehlung:

Innerhalb Europas max.           70 cm
nach Übersee max.160 cm

Wohin ist ein Unfrei-Versand möglich?

Die I.A.T.A. (International Air Transport Association) hat festgelegt, in welche Länder Transporte auch UNFREI von den Fluglinien akzeptiert werden können. Aufgrund der instabilen politischen und wirtschaftlichen Situationen in vielen Ländern können diese Angaben jederzeit abgeändert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem lokalen Gebrüder Weiss-Büro.

Welche Zahlungswege sind sicher?

Wenn Sie Waren exportieren, ist es in vielen Fällen notwendig, neben dem sicheren Transport auch eine sichere Zahlungsweise zu gewährleisten. Gebrüder Weiss berät Sie gerne ausführlich, wie Sie sicher zu Ihrem Geld kommen.

Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:

  • L/C (Letter of Credit, Akkreditiv)
  • CAD (Cash Against Documents, ähnlich dem Akkreditiv)
  • COD (Cash On Delivery, Nachnahmesendung)

Dank dem weltweiten Partnernetz von Gebrüder Weiss Air & Sea ist der Nachnahmeversand in fast jedes Land der Welt möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Air & Sea-Spezialisten.

Vermerken Sie besondere Zahlungsabwicklungen unbedingt auf dem Speditionsauftrag und geben Sie Begleitpapiere mit (L/C-Kopien, Bank- und Notify-Adressen etc.). Nur so ist gewährleistet, dass die Transportdokumente entsprechend konform ausgestellt werden können.

Wichtige Begriffe

Airwaybill (AWB)
Luftfrachtbrief

Master-Airwaybill (MAWB)
Sammelluftfrachtbrief von Spediteur zu Spediteur (Consolidation) oder wenn der Letter of Credit dies verlangt

House-Airwaybill (HAWB)
Luftfrachtbrief des Spediteurs (wird bei Sammel-Sendungen verwendet)

Carrier
Fluglinie

Air Freight Forwarder
Luftfracht-Spediteur

ULD (Unit Load Devices)
Verschiedene Lademittel im Luftfracht-Transport

Check-in
Übergeben der Ware und der Transportdokumente an die Fluglinie

Fuel Surcharge (FSC)
Variabler Treibstoffzuschlag der Fluglinien

Bonded Warehouse
Zolllager

Customs Broker
Zollagent