Mautgebühren Tschechien

Stand 01.03.2024

In der tschechischen Republik werden die Mautsätze an die Bestimmungen der EU Wegekostenrichtlinie (2022/362) angeglichen, wodurch eine neue Kategorie „CO2 Emissionen“ eingeführt wird. Zusätzlich werden elektrisch und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4,25t mautpflichtig in den Kategorien „Straßenbenützung“ und „Lärmbelastung“.

Damit erhöhen sich die tschechischen Mautsätze ab 1. März 2024.

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