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Neue Zolltarifsätze in Bosnien-Herzegowina


09.2008
Seit 1. Juli 2008 ist das Interimsabkommen mit der Europäischen Union in Kraft getreten.

Nach der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit Bosnien-Herzegowina ist nun der EU-weite Ratifizierungsprozess im Gange.
Mit der Unterzeichnung trat Bosnien-Herzegowina als letztes Land des Balkans dem Kreis der SAA-Länder bei und eine wichtige Vorstufe zu einem allfälligen EU-Beitritt wurde damit erreicht, berichtet die Wirtschaftskammer Österreich.

Da eine Unterzeichnung des SAA in den einzelnen Mitgliedsstaaten notwendig ist, bevor dieses gültig wird, und dies bis zu zwei Jahre dauern kann, trat mit 1. Juli ein Interimsabkommen in Kraft. Das Interimsabkommen bezieht sich auf den Außenhandel und soll zwischen der EU und Bosnien-Herzegowina in den nächsten fünf Jahren eine Freihandelszone schaffen.

Damit wurden zahlreiche Zollsätze reduziert.
Weitere Informationen beim Directorate for European Integration.




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