Neue Kabotageregelung seit 1. Mai 2009
06.2009
Mit 1. Mai wurden in allen EU-Ländern außer Bulgarien und Rumänien die Kabotage (Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen) liberalisiert. Wichtig dabei ist, dass es sich um eine einstweilige, zeitlich begrenzte Durchführung handelt.
In den verschiedenen Ländern sind dabei eigene Richtlinien zu beachten. In Ungarn beispielsweise gibt es ein eigenes Datenblatt, das bei der Nationalen Verkehrsbehörde beantragt werden kann. Dieses muss der Fahrer mit sich führen und ist innerhalb von 60 Tagen an die Behörde zu retournieren.