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Kroatien: Gesetzesänderungen per 1. Jänner


03.2009
Neue Regelungen bei Ladenöffnungszeiten, Bank-Kundeninformationen  und bei den Personalnummern.

Per 1. Jänner 2009 traten in Kroatien einige Gesetzesänderungen in Kraft, die auch für Firmen relevant sind.

Die Wirtschaftskammer Österreich fasste die wichtigsten Änderungen aus den Bereichen Personalnummer, Geldwäschebestimmungen und Ladenöffnungszeiten zusammen. Demnach erhält nicht nur jeder kroatische Bürger, sondern auch jedes in Kroatien registrierte Unternehmen eine sogenannte OIB (Osobni identifikacijski broj) - eine persönliche, elfstellige Identifikationsnummer. Diese wird aus beliebigen Zahlen zusammengesetzt und nicht wie bisher aus dem Geburtsdatum, was ein erhöhtes Maß an Privatsphäre und Datenschutz gewährleisten soll. Diese OIB wird künftig als einzige Nummer zur Identifizierung bei Behörden (Steuernummer, etc.) verwendet.

Was die Geldwäschebestimmungen betrifft, sind Banken ab sofort verpflichtet, mit einem neuen Kundeninformationsblatt vor Eröffnung einer Geschäftsbeziehung Daten über den potenziellen Kunden zu sammeln, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu bekämpfen. Offiziell fallen die so erhobenen Daten ins Bankengeheimnis und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Ladenöffnungszeiten. An Sonn- und Feiertagen dürfen ausschließlich Tankstellen, Kioske, Bäckereien sowie kleinere Geschäfte innerhalb von Bahnhöfen, Flughäfen, Grenzübergängen und Häfen geöffnet haben. Größere Geschäfte und Supermärkte dürfen jetzt nur noch vom 1. Juni bis 1. Oktober sowie vor Weihnachten bzw. im Dezember im Zeitraum von 7 - 14 Uhr geöffnet sein.




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