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Slowenien: Maßnahmen zur Wirtschaftsankurbelung


03.2009
Wie die Wirtschaftskammer Österreich meldet, änderte Slowenien per 14. Jänner sein Körperschaftsgesetz. Juristische Personen und Einzelunternehmen können rückwirkend ab 2008 einen Investitionsfreibetrag in der Höhe von 30 Prozent der Ausgaben für Investitionen in materielles und immaterielles Anlagevermögen geltend machen. Bei Einzelunternehmen gibt es keine Obergrenze, bei juristischen Personen darf der Investitionsfreibetrag wertmäßig 30.000,-- EUR nicht übersteigen und kann maximal die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage erreichen. Diese Maßnahme soll die slowenische Wirtschaft ankurbeln.



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