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Vorauszahlungsstopp in Weißrussland


03/2009
Die Nationalbank der Republik Belarus hat den Vorauszahlungsstopp erlassen, um den Devisenabfluss zu kontrollieren bzw. zu minimieren.

Die neue Verordnung der belarussischen Nationalbank betrifft Importlieferungen nach Weißrussland insofern, als Vorauszahlungen an ausländische Lieferanten sowohl für bereits bestehende als auch für künftige Lieferverträge verboten sind.  

Nur in Ausnahmefällen, die der speziellen Genehmigung der belarussischen Nationalbank bedürfen, darf eine Vorauszahlung nach Vorlage verschiedener Dokumente und einer Befürwortung des belarussischen Ministerrates getätigt werden.  Außenhandelsverträge, die bereits abgeschlossen wurden, müssen dementsprechend abgeändert oder ergänzt werden, sodass die Zahlungsmodalitäten der neuen Verordnung entsprechen. Die Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt österreichischen Lieferanten, Akkreditive oder Bankgarantien vor Lieferungen einzufordern.




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