Das Maßnahmenpaket für eine sichere Supply Chain (Lieferkette) umfasst drei zentrale Bausteine: den „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten - AEO”, die „summarische Anmeldung” sowie die „EORI-Nummer”. Alle diese Maßnahmen betreffen den Warenverkehr in die EU oder aus der EU. Mittendrin und mit dabei: Die Schweiz.
Seit 1. Jänner 2008 hat die EU den Status eines „AEO - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter” eingeführt, welchem Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften gewährt werden können.
Mit 1. Juli 2009 kommt die EORI-Nummer - Economic Operator Registration and Identification. Jedes europäische Unternehmen, das Waren aus der EU aus- bzw. in die EU einführen will, muss diese Zollnummer vorweisen. In Österreich kann die EORI-Nummer bei der zuständigen Zollbehörde beantragt werden.
Die summarische Voranmeldung ist der dritte Baustein dieses Sicherheitskonzeptes. Für Waren, die in das Zollgebiet der EU ein- bzw. aus diesem ausgeführt werden, muss eine summarische Voranmeldung übermittelt werden (im Seeverkehr 24 Stunden vor Verladung, im Landverkehr eine Stunde vorher und im Luftverkehr 30 Minuten vor Abflug). Die summarische Anmeldung war für heuer geplant, wird aber voraussichtlich auf den 31.12.2010 verschoben. Grund dafür ist die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fertiggestellte EDV-technische Anbindung aller beteiligten Länder.
Sowohl die Schweiz als auch die EU erkennen ihre Sicherheitsstandards als äquivalent an. Demnach ist die Schweiz im Warenverkehr in puncto Sicherheitsvorschriften EU-Gebiet gleichgestellt.