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Slowakei: Änderungen bei Umsatzsteuerregistrierung


12/2008

Wie die Wirtschaftskammer Österreich berichtet, gibt es ab dem 1. Jänner 2009 Änderungen bei der Umsatzsteuerregistrierung in der Slowakei. Die Grenze des Jahresumsatzes, bei der sich ein Unternehmer als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen muss, sinkt damit auf EUR 35.000,-- (SKK 1,054.410,--). Dadurch werden sich nach derzeitigen Schätzungen rund 12.000 Rechtspersonen - davon rund 10.000 natürliche Personen - zusätzlich zur Umsatzsteuer registrieren lassen müssen. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die nach dem Beitritt der Slowakei zur Eurozone umgesetzt werden muss.

Registrieren lassen müssen sich zur Zeit nur jene Unternehmer, deren Umsatz in den letzten 12 Monaten SKK 1,5 Mio. überstieg. Künftig liegt diese Grenze bei EUR 35.000,-- und die Registrierung muss jeweils bis zum 20. des Folgemonats erfolgen, in dem sie den Umsatz dieser Grenze erreicht haben (innerhalb höchstens zwölf Monate). Ausländische Personen müssen sich bereits vor Aufnahme der Unternehmenstätigkeit in der Slowakei beim Finanzamt zur Umsatzsteuer registrieren lassen.




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